Erste-Hilfe-Kursplus für angehende Nachbarschaftshelfende
Nachbarschaft bedeutet Kontakt und gegenseitige Unterstützung. Sich um seine Nachbarn zu kümmern, ist für die meisten Menschen selbstverständlich. Was viele Menschen nicht wissen: Wer pflegebedürftige Nachbarn regelmäßig bei der Hausarbeit, beim Einkauf oder bei Arzt- und Behördengängen unterstützt, kann für dieses Engagement entschädigt werden. Pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro. Dieser kann unter anderem für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Dazu gehört auch die Nachbarschaftshilfe. Die Pflegekasse zahlt den Entlastungsbetrag jedoch nur aus, wenn die Nachbarschaftshelferin beziehungsweise der Nachbarschaftshelfer durch die zuständige Behörde anerkannt ist. Im Kreis Offenbach erfolgt dies durch die Leitstelle Älterwerden.
Diese bietet am Donnerstag, 5. November 2026, in der Zeit von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Kreishaus in der Werner-Hilpert-Straße 1 in Dietzenbach einen Erste-Hilfe-Kursplus für angehende Nachbarschaftshelfende an. Die Schulung ist eine gemeinsame Veranstaltung der Leitstelle Älterwerden und der Rettungsdienstschule des Eigenbetriebs Rettungsdienst des Kreises Offenbach. Zusätzlich zum Erste-Hilfe-Kurs gibt die vierstündige Veranstaltung Einblicke in medizinische Besonderheiten im höheren und hohen Lebensalter sowie Tipps zur Kommunikation mit demenzerkrankten Menschen. Außerdem können letzte Fragen zum Anerkennungsverfahren persönlich geklärt werden.
Die Teilnahmegebühr beträgt 25 Euro. Da die Zahl der Plätze begrenzt ist, wird um eine Anmeldung per E-Mail an alltagshilfe@kreis-offenbach.de gebeten. Weitere Informationen können bei der Leitstelle Älterwerden, Telefon 06074 8180 5332, erfragt werden.