Entspannt den Führerschein umtauschen
Online oder rechtzeitig vor dem Stichtag sorgt für weniger Stress
Bis zum Jahr 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in einen neuen fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Das heißt: Nach den Papierführerscheinen läuft nun auch die Umtauschfrist für Führerscheine im Scheckkartenformat. Entscheidend ist das Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins. Dieses Datum ist auf der Vorderseite des Führerscheins im Feld 4a eingetragen. Die Führerscheinstelle des Kreises Offenbach macht darauf aufmerksam, dass derzeit die Umtauschfrist für die Ausstellungsjahre 2002 bis 2004 läuft. Führerscheine aus diesen Ausstellungsjahren müssen bis zum 19. Januar 2027 erneuert werden.
Aufgrund der Erfahrungen aus den vergangenen Umtauschwellen, rät das Team der Führerscheinstelle nicht bis zum Ende der Umtauschfrist am 19. Januar 2027 zu warten, denn dies führt zu langen Vorlauf- und Wartezeiten. Den Betroffenen wird empfohlen bereits jetzt vor Ort die Fahrerlaubnis umzutauschen oder noch bequemer dies direkt online zu erledigen. Alle Informationen zur Terminvereinbarung und zum digitalen Antragsverfahren gibt es unter www.kreis-offenbach.de/Führerschein-Umtausch.
Die Führerscheinstelle weist darauf hin, dass sich der Führerscheinumtausch ausschließlich auf den Führerschein bezieht. Die Fahrerlaubnis an sich bleibt weiterhin gültig, auch wenn die Frist zum Umtausch verstrichen sein sollte. Wer seinen Führerschein nicht fristgerecht umtauscht und mit dem alten Führerschein fährt, riskiert jedoch bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro.
Für die weiteren Ausstellungsjahre der Kartenführerscheine gelten folgende Stichtage für den Umtausch:
| Ausstellungsjahr | Umtausch bis zum |
|---|---|
| 2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Personen, die vor dem Jahr 1953 geboren wurden, müssen ihren Führerschein – egal ob Papier- oder Kartenführerschein – erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.