Digitaler Bauantrag
Bereits seit 2020 können Sie Ihre Bauanträge, Bauvoranfragen sowie diverse Mitteilungen und Anträge über unser Antragsportal online einreichen.
Das bedeutet für Sie:
- weniger Papier
- keine Mehrausfertigung
- schnellere Bearbeitungszeiten
Bitte reichen Sie somit Ihre Anträge ausschließlich gemäß nachfolgender Beschreibung ein.
Für die Vorhaben:
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- Genehmigungsfreistellung gemäß § 64 Hessische Bauordnung (HBO)
- Baugenehmigungsverfahren gemäß § 65 oder § 66 Hessische Bauordnung (HBO)
- Anträge auf Teilbaugenehmigung in Verfahren gemäß § 65 oder § 66 Hessiche Bauordnung (HBO)
- Bauvoranfragen gemäß § 76 Hessische Bauordnung (HBO)
- Abbruchanzeigen gemäß § 63a Hessische Bauordnung (HBO)
- Antrag auf Abweichung gemäß § 73 Hessiche Bauordnung (HBO)
- Antrag auf Befreiung gemäß § 31 Baugesetzbuch (BauGB)
- Antrag auf Teilungsgenehmigung gemäß § 7 Hessische Bauordnung (HBO)
- Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Wählen Sie den passenden Antragsassistenten aus:
Auswahl Antragsassistenten
Ihr Antrag in zwei Schritten
Das Bauportal führt Sie in einem einfachen Dialog durch den gesamten Antragsprozess - von der Antragstellung bis zur Fertigstellung Ihres Bauvorhabens.
Hierzu erhalten Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung Zugang zu Ihrem persönlichen Projektraum. Für die Arbeit mit den Projekträumen finden Sie Tipps in den Nutzungsbedingungen der Bauaufsicht. Dort finden Sie Hinweise zum Umgang mit der Plattform sowie zu den für die Antragstellung erforderlichen Dokumentenkategorien.
Sollten darüber hinaus Fragen in Bezug auf den Umgang mit Ihrem Projektraum bestehen, können Sie sich direkt an den Plattformprovider ITeBAU.
Für inhaltliche Fragen zu Ihrem Antrag stehen Ihnen die jeweiligen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Bauaufsicht wie gewohnt zur Verfügung.
So gehen Sie vor
Schritt 1
Sie erstellen mit unseren Ausfüllassistenten Ihren Antrag, drucken ihn aus und senden diesen unterzeichnet als PDF-Anhang per E-Mail an bauaufsicht-antrag@kreis-offenbach.de.
Mit Ihrer und der Unterschrift Ihres Entwurfsverfassers bestätigen Sie die Einwilligung zur Teilnahme am Digitalen Genehmigungsverfahren und erkennen unsere Nutzungsbedingungen an.
Schritt 2
Nach dem Ausdruck laden Sie den Antrag einschließlich Ihren Anlagen durch Drücken des Upload-Buttons in unser Bauportal.
Nachdem wir Ihren zugesandten unterzeichneten Antrag mit dem Online-Antrag verglichen haben, erhalten Sie in den nächsten Tagen eine Einladung per Email in Ihren Projektraum zu dem Sie sich einen Benutzernamen und ein Passwort erstellen.
Das Antragsverfahren, und somit alle relevanten Fristen im Falle der Vollständigkeit gemäß Hessischer Bauordnung beginnen mit dem Tag an dem beide Unterlagen vorliegen.
Ab jetzt können Sie wahlweise weitere oder noch fehlende Unterlagen in den Eingangsordner Ihres Projektraums laden oder Nachrichten übermitteln. Jegliche schriftliche Korrespondenz erfolgt über Ihren Projektraum.
Sie und Ihr Entwurfsverfasser sind nun jederzeit und von jedem Ort aus über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert.
Hinweis zur Anwendung:
Fehlerhaft eingereichte Anträge können nicht bearbeitet werden. Das bedeutet, der Antrag gilt als nicht eingereicht. Fehlerhaft eingereichte Anträge liegen vor, wenn:
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- Der unterschriebene Antrag mit der Erklärung zu unseren Nutzungsbedingungen zum bereits hochgeladenen Antrag nicht vorliegt.
- Der Antrag nicht hochgeladen wurde und somit nur der unterschriebene Antrag mit der Erklärung zu unseren Nutzungsbedingungen vorliegt.
- Die eingereichten Unterlagen nicht den Vorgaben den Nutzungsbedingungen Bauaufsicht entsprechen.
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Zu jeder Aktion in Ihrem Projektraum erhalten Sie per E-Mail eine Nachricht; auch zum Zeitpunkt Ihrer Genehmigung.
Die Erteilung der Genehmigung und der Gebührenbescheid erfolgen ebenfalls in Ihrem Projektraum. Eine gesonderte Zustellung per Post entfällt.
In der Bauphase laden Sie die benötigten Bauanzeigen und Bescheinigungen und Prüfberichte ebenfalls in Ihren Projektraum. Bis zur Fertigstellung des Vorhabens sind für Sie alle Prozesse in Ihrer Bauakte einsehbar und leicht nachvollziehbar. Nach Fertigstellung Ihres Vorhabens können Sie wahlweise alle Unterlagen aus Ihrem Projektraum herunterladen und selbst archivieren.
Zum Abschluss des Vorgangs werden wir den Projektraum schließen und alle Unterlagen werden in unserem Archiv gespeichert
Hinweise zum Datenschutz:
Bitte leiten Sie die E-Mail mit der Einladung nicht weiter! Halten Sie Benutzernamen und Passwort geheim. So stellen Sie sicher, dass Ihre persönlichen Daten geschützt bleiben.
Sie haben noch Fragen:
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- Für Ihre Arbeit mit unseren Projekträumen erhalten Sie Hilfe in unserem Nutzungsbedingungen Bauaufsicht. Hierin finden Sie Hinweise zum Umgang mit der Plattform sowie zu den für die Antragstellung erforderlichen Dokumentenkategorien. Weitere Hilfestellung gibt Ihnen unser Plattformprovider ITeBAU auf seiner FAQ-Seite, auf welcher sie neben allgemeinen Handbüchern auch Trainingsvideos zum Thema finden. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um allgemeine Anwendungshinweise handelt. Unser System unterscheidet sich durch die Direkteingabe aller Daten mit unseren Ausfüllassistenten von anderen Bauaufsichten.
- Zu Fragen in Bezug auf den Umgang mit Ihrem Projektraum steht Ihnen die Servicehotline unseres Providers ITeBAU.
- Zu inhaltlichen Fragen Ihres Antrags stehen Ihnen unsere jeweiligen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter wie gewohnt zur Verfügung.
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Sonstige Formulare
- Bautätigkeitsstatistik - Erhebungsbogen für Baugenehmigung und Bauabgang
- Denkmalpflege - Antrag auf Mittel des Kreises Offenbach - nicht barrierefrei (PDF, 12 kB)
- Baulastenverzeichnis - Antrag auf Auskunft - nicht barrierefrei (PDF, 29 kB)
- Baulastenverzeichnis - Antrag auf Eintragung - nicht barrierefrei (PDF, 76 kB)
Akteneinsicht aus dem Bauarchiv
Im Archiv der Bauaufsicht des Kreises Offenbach können abgeschlossene Vorgänge (zum Beipsiel komplette Baugenehmigungsakten, statische Berechnungen und sonstige baurechtliche Unterlagen von Liegenschaften) eingesehen werden. Wahlweise können Kopien erworben werden.
Ob zu Ihrer Liegenschaft Akten vorhanden sind und wann Sie diese einsehen beziehungsweise erwerben können, können Sie unter Verwendung folgender Formulare abfragen:
- für den Bereich 63.1 allgemeine Bauvorhaben (Antrag auf Akteneinsicht im Bereich 63.1 an bauaufsicht-63.service@kreis-offenbach.de)
- für den Bereich 63.2 besondere Bauvorhaben (Antrag auf Akteneinsicht im Bereich 63.2 an Besondere-Bauvorhaben@kreis-offenbach.de)
Hinweis:
Aus Datenschutzgründen dürfen Bauakten nur durch Eigentümer oder die von Ihnen bevollmächtigten Personen eingesehen werden. Es ist ein aktueller Grundbuchauszug (der Kaufvertrag oder die Auflassung im Grundbuch ist nicht ausreichend) und gegebenenfalls die Vollmacht des bisherigen Eigentümers vorzulegen.
Bei Gesellschaften ist zusätzlich ein aktueller Handelsregisterauszug, bei Vereinen zusätzlich ein aktueller Vereinsregisterauszug und bei Stiftungen zusätzlich ein Auszug aus dem Stiftungsverzeichnis vorzulegen.
Eigentümer von nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geteiltem Eigentum benötigen eine Vollmacht der Hausverwaltung oder aller anderen Eigentümer. Dies ist erforderlich, weil uns in der Regel keine Akten zu einzelnen Wohnungen vorliegen.
Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) ist ein aktueller Grundbuchauszug als Nachweis der Mitglieder der GbR vorzulegen.
Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass ist zu gegebenem Zeitpunkt bei der Akteneinsicht vorzulegen.
Unterlagen zu Gebäuden, die vor 1945 erbaut wurden, sind zum Großteil im Krieg zerstört worden, so dass aus dieser Zeit nur bedingt Unterlagen vorhanden sind.
Die Akteneinsicht ist gebührenpflichtig. Die Verwaltungsgebühr beträgt grundsätzlich 30,00 € pro Liegenschaft, auch wenn keine Aktenlage vorhanden ist. Es können weitere Scan- beziehungsweise Kopierkosten sowie Gebühren für Verwaltungsleistungen von 15,00 € je angefangene Viertelstunde Arbeitszeit erhoben werden. Die Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,00 € fällt auch an, wenn Akten aus dem Archiv geliefert wurden, jedoch die angefragten Unterlagen nicht vorhanden sind, die elektronische Akte nicht vollständig ist oder der Antrag seitens der Antragsteller zurückgezogen wurde. Die Gebühr nebst Kopierkosten ist nach Zusendung des Gebührenbescheids zu entrichten.
Das Mitbringen einer Digitalkamera ist gestattet.