Ausnahmeregelung für Public Viewing beantragen
In knapp drei Wochen rollt der erste Ball bei der Fußball-Weltmeisterschaft, die in Kanada, Mexiko und den USA stattfindet. Vom 11. Juni bis 19. Juli spielen 48 Teams um den Titel. Viele Fans wollen wieder vor Großleinwänden oder Fernsehgeräten im Freien gemeinsam mitfiebern. Mit der „Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026“ hat die Bundesregierung eine Ausnahmeregelung geschaffen.
Notwendig ist allerdings in jedem konkreten Fall eine Genehmigung. Diese erteilt der Kreis Offenbach, Fachdienst Umwelt. In den Städten mit mehr als 30.000 Einwohnern – im Kreis sind dies Dietzenbach, Dreieich, Langen, Neu-Isenburg und Rodgau – ist das jeweilige Ordnungsamt zuständig. Die Ausnahmegenehmigung ist kostenpflichtig.
Der Kreis Offenbach weist darauf hin, dass eine Genehmigung nur für Begegnungen mit Beteiligung der deutschen Nationalmannschaft und für Partien, die bis 23.00 Uhr beendet sind, erteilt werden kann. Alle Informationen sowie das Antragsformular sind unter www.kreis-offenbach.de/fußball-wm abrufbar.