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Anzeige nach § 3 BewachV - neuer Betriebsleiter (Bewachungsgewerbe)


Verfügt ein Gewerbebetrieb bereits über eine Erlaubnis nach § 34a GewO und es kommt ein neuer Betriebsleiter hinzu, so muss auch dieser von der zuständigen Behörde auf das Vorliegen der notwendigen Qualifikation überprüft werden.

Hierfür muss eine Anzeige nach § 3 BewachV gestellt werden.

Voraussetzungen

Gemäß § 34a GewO muss auch der neue oder weitere Betriebsleiter die Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34a GewO erfüllen. Hierfür bedarf es dem Nachweis der Sachkunde.

Antragstellung

Die folgenden Unterlagen werden für die Anzeige (im Original) benötigt:

    • ausgefüllte Anzeige nach § 3 BewachV für den Betriebsleiter inklusive unterzeichnete Datenschutzerklärung,
    • Kopie der Vorder- und Rückseite eines gültigen Ausweisdokumentes den Betriebsleiter,
    • Erweiterte Meldebescheinigung für den Betriebsleiter (über die Wohnorte der letzten fünf Jahre),
    • Sachkundenachweis für den Betriebsleiter,
    • Arbeitsvertrag des Betriebsleiters.

Bitte berücksichtigen Sie, dass nur Originalunterlagen akzeptiert werden können, die maximal drei Monate alt sind.

Gebühren

Die Verwaltungsgebühr für die Überprüfung beträgt in der Regel 91,25 €.