Badegewässerqualität
Volltext
Während der jeweils festgelegten Badesaison kontrollieren Experten der Gesundheitsämter mindestens einmal im Monat ausgewiesene Badegewässer. Sie beurteilen die allgemeine hygienische Situation und entnehmen Wasserproben.
Die Probenahme erfolgt nach der EU-Vorschrift durch die Gesundheitsaufsicht. Die Gesundheitsaufsicht macht vor Ort eine optische Prüfung und entnimmt Proben für die mikrobiologische Untersuchung.
Sichtkontrolle:
- Verschmutzungen wie teerhaltige Rückstände, Glas, Plastik, Gummi oder andere Abfälle
Mikrobiologische Parameter:
- Fäkal coliforme Keime
- Intestinale Enterokokken
Außerdem werden der pH-Wert und die Sichttiefe gemessen.
Weitere Informationen im Netz
Ansprechpunkt
Das Aussprechen eines Badeverbots obliegt den Gesundheitsämtern, die in den Landkreisen beim Kreisausschuss und in den Kreisfreien Städten beim Magistrat angesiedelt sind.