Seiteninhalt
Vollstreckung
- Beitreibung kreiseigener Forderungen
- Beitreibung von Forderungen kreisangehöriger Gemeinden mit Ausnahme von Dietzenbach und Neu-Isenburg
- Amtshilfe für andere Gebietskörperschaften (Kommunen, Kreise) als zuständige Vollstreckungsbehörde
- Amtshilfe für andere Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts (Kammern, GEZ und andere)
- Durchführung von Forderungspfändungen (zum Beispiel Lohn-, Konto-, Mietpfändung)
- Immobiliarvollstreckung
- Internetversteigerungen