Erlaubnis zum Erwerb und Besitz sowie Führen von Waffen und Munition Erteilung bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Personen
Volltext
Wenn Sie eine Waffenbesitzkarte (WBK) oder einen Jagdschein haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.
Sind Sie Sportschütze und haben eine grüne Waffenbesitzkarte (WBK), müssen Sie sich das Bedürfnis, dass Sie diese Waffe für die Ausübung Ihres Sport benötigen, von Ihrem anerkannten Schießsportverein bestätigen lassen.
Mit dem Voreintrag haben Sie 1 Jahr Zeit, eine erlaubnispflichtige Waffe zu erwerben.
Im Antrag müssen Sie nur angeben, welche Art von Waffe mit welchem Kaliber sie erwerben möchten. Weitere Angaben, wie Hersteller und genaues Modell sind nicht erforderlich. Diese Angaben müssen Sie dann in der Anzeige machen, wenn Sie den Erwerb bei der zuständigen Behörde anzeigen. Der Waffenhändler meldet ebenfalls den Erwerb der Waffe.
Für den Voreintrag wird nicht erneut Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde überprüft. Sie müssen jedoch nachweisen, dass Sie die Waffe, die Sie erwerben wollen, sicher aufbewahren können.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Voreintrag bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Voraussetzungen
Sie haben eine grüne Waffenbesitzkarte (WBK) oder einen Jagdschein.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Waffenbesitzkarte (WBK) oder Jagdschein
- Gegebenenfalls Nachweis des Bedürfnisses durch den Schießsportverein (nur bei Sportschützen mit grüner Waffenbesitzkarte (WBK)
- Nachweis der sicheren Aufbewahrung
Frist
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
- Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
- die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
- die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.