Jagdschein - Verlängerung
Um in Hessen die Jagd ausüben zu dürfen, muss man:
- Inhaber /in eines gültigen Jagdscheines sowie
- zur Ausübung der Jagd in einem Jagdbezirk berechtigt sein.
Mit dem amtlichen Jagdschein kann die Jägerin oder der Jäger die Sachkunde sowie die grundsätzliche Erlaubnis, der Jagd nachgehen zu dürfen, nachweisen.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Ausstellung von Jagdscheinen ist die untere Jagdbehörde des Kreises, in dem Sie gemeldet sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der Beantragung der Erteilung des Jagdscheines mitzubringen sind:
- ein gültiges Ausweisdokument,
- eine Bestätigung über eine abgeschlossene, ausreichende Jagdhaftpflicht (500.000€ für Personenschäden, 50.000€ für Sachschäden), sowie
- Zahlungsmittel zur Begleichung der Verwaltungsgebühr sowie der Jagdabgabe.
- Bei Ausstellung eines neuen Jagdscheinheftes zwei identische Passbilder.
Vor Erteilung bzw. Verlängerung eines Jagdscheines muss weiterhin eine Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit stattfinden.
Was sollte ich noch wissen?
Was sollte ich noch wissen?
Die Ausstellung und Verlängerung der Geltungsdauer des Jagdscheines erfolgt nur bei Ihrer persönlichen Vorsprache in der Jagdbehörde bzw. beim Bürgerbüro. Eine Verlängerung per Vollmacht ist somit nicht möglich.
Welche Gebühren fallen an?
Die folgende Tabelle zeigt die zu erhebenden Verwaltungsgebühren:
Stand 1.05.2017 |
Jahres- |
Dreijahres-Jagdschein |
Jugend-Jahres- |
Ausländer-Tagesjagdschein |
Ausstellungsgebühr |
40,00 € |
95,00 € |
18,00 € |
15,00 € |
Die weitere Tabelle zeigt die gleichzeitig zu erhebende Jagdabgabe, die für die Förderung des Jagdwesens in Hessen eingesetzt wird:
Stand 1.05.2017 |
Jahres- |
Dreijahres-Jagdschein |
Jugend-Jahres- |
Ausländer-Tagesjagdschein |
Jagdabgabe |
40,00 € |
95,00 € |
18,00 € |
15,00 € |