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Spätaussiedler: Wohnheimverwaltung
Telefonische Sprechzeiten
Telefonische Sprechzeiten
Bitte beachten Sie, dass die Kolleginnen und Kollegen des Fachdienstes SGB XII, Asyl und sonstige soziale Leistungen feste telefonische Sprechzeiten anbieten. Diese sind:
- Montag von 8:00 bis 12:00 Uhr
- Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr
- Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr
- Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten wird ein Anrufbeantworter geschaltet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wenn z.B. Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen müssen Sie keinen Antrag stellen.
- Im Bewilligungszeitraum sind lediglich die Nachweise zu den gewünschten Bildung- und Teilhabeleistungen beizufügen. Eine Ausnahme stellt die Beantragung auf Lernförderung dar. Hierfür ist in Bedarfsfällen ein gesonderter Antrag zu stellen.
- Wenn Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen: Ausgefüllter Antrag oder Bedarfsmeldung (als PDF oder in Schriftform)
- Bescheide über Bezug von Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag (als PDF oder in Schriftform)
- Je nach Bereich der Förderung: Rechnungen, Quittungen, Einkommens- oder Vermögensnachweise und sonstige Nachweise (als PDF oder in Schriftform)
- Gegebenenfalls Schulbescheinigung (als PDF oder in Schriftform)
- Gegebenenfalls Vollmacht, wenn der Antrag stellvertretend gestellt wird (als PDF oder in Schriftform)