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Erlaubnis nach § 34i GewO (Immobiliardarlehensvermittlung)


Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des § 491 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne des § 506 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vermitteln will oder Dritte zu solchen Verträgen beraten will (Immobiliardarlehensvermittler), bedarf einer Erlaubnis nach § 34i GewO, um in dem Bereich des erlaubnispflichtigen Gewerbes tätig werden zu dürfen.


Der Kreis Offenbach ist für alle Gewerbetreibenden zuständig, die Ihren Firmensitz innerhalb des Kreis Offenbach haben und im Besitz einer Erlaubnis nach § 34i GewO sind oder eine solche beantragen möchten.

Eine Erlaubnis nach § 34i GewO kann sowohl natürlichen Personen, als auch juristischen Personen erteilt werden. Bei juristischen Personen stellt sich oftmals die Frage, wer den Antrag zu stellen hat. Die Kapitalgesellschaft (zum Beispiel GmbH, AG, UG (haftungsbeschränkt)) ist zwar eine eigene Rechtspersönlichkeit, sie kann aber nur durch ihre Organe handeln. Deshalb muss der Geschäftsführer der Gesellschaft die Erlaubnis für die Gesellschaft beantragen. Bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zum Beispiel GbR, OHG; KG) ist die Erlaubnis für jeden geschäftsführenden Gesellschafter erforderlich. Das gilt auch hinsichtlich des Kommanditisten, sofern dieser Geschäftsführungsbefugnis besitzt und somit als Gewerbetreibender anzusehen ist. Die nicht rechtsfähigen Personengesellschaften können im Gegensatz zu den juristischen Personen keine eigene Erlaubnis erhalten.

Voraussetzungen

Gemäß § 34i GewO ist Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34i GewO,

    • die gewerberechtliche Zuverlässigkeit,
    • das Vorliegen geordneter Vermögensverhältnisse,
    • der Nachweis der Sachkunde,
    • der Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 34i Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 GewO und §§ 10,11 ImmVermV.

Antragsstellung

Die folgenden Unterlagen werden für die Antragsstellung (im Original) benötigt:

    • Ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34i GewO inkusive unterzeichnete Datenschutzerklärung,
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister – zur Vorlage bei einer Behörde – für den oder die Geschäftsführer und die Gesellschaft,
    • Polizeiliches Führungszeugnis - zur Vorlage bei einer Behörde – (Belegart OG) für den oder die Geschäftsführer,
    • Bescheinigungen in Steuersachen von den zuständigen Finanzämtern in dessen Bezirk der oder die Geschäftsführer und die Gesellschaft in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatten,
    • Bescheinigung des zuständigen Amtsgerichtes - Insolvenzgericht - für den oder die Geschäftsführer und die Gesellschaft,
    • Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung nach § 34i Absatz 2 Nummer 3 GewO und §§ 10, 11 Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV),
    • Auskunft aus dem zentralen Bundesportal über Eintragungen im Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht Hünfeld (www.vollstreckungsportal.de) für den oder die Geschäftsführer und die Gesellschaft,
    • Sachkundenachweis,
    • Auszug aus dem Handelsregister (chronologisch) - sofern dort eingetragen - abrufbar auf www.handelsregister.de,
    • Gesellschaftervertrag beziehungsweise Gesellschafterbeschluss.

Bitte berücksichtigen Sie, dass nur Originalunterlagen akzeptiert werden können, die maximal drei Monate alt sind.

Gebühren

Die Erlaubnisgebühr beträgt sowohl bei Einzelunternehmen als auch bei Gesellschaften in der Regel 1.000,00 Euro.