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Ehe- und Altersjubiläen


Der Landrat und der Kreistagsvorsitzender gratulieren den Ehe- und Altersjubilaren durch eine Glückwunschkarte zu folgenden Jubiläen:

  • 90., 95. und ab 100. Geburtstag sowie zum
  • 50., 60., 65., 70., und 75. Hochzeitstag.

Maßgebend für die Ehrung ist das Datum der standesamtlichen Trauung oder die Vollendung des jeweiligen Lebensjahres. Die zu Ehrenden müssen ihren Wohnsitz im Kreis Offenbach haben. Ehejubilare dürfen nicht dauernd getrennt leben.