Sprungziele
Seiteninhalt

Verwaltungsstruktur

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Förderung der verbandlichen Jugendarbeit und der Jugendgemeinschaften


Förderungsfähig sind:

  • Veranstaltung der Kinder- und Jugenderholung, Fahrten und Lager
  • Veranstaltungen zur außerschulischen Jugendbildung
  • Studien- und Bildungsreisen
  • Fahrten zu den ehemaligen Konzentrationslagern
  • Internationale Jugendbegegnungen
  • Sachliche Kosten der Jugendgruppenarbeit.

Wichtig!

Abgabefrist für die oben genannten Veranstaltungen ist 6 Wochen nach Veranstaltungsende. Antragsschluss für sachliche Kosten ist der 15. November.

Detaillierte Beschreibungen sind den Richtlinien zur Förderung der verbandlichen Jugendarbeit und der Jugendgemeinschaften zu entnehmen.

Rechtsgrundlage