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Infektionsschutz Beratung


Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten

Zweck des Infektionsschutzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und die Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern.

Aufgaben:

  • Entgegennahme von Infektionsmeldungen, Ermittlungen und Veranlassung entsprechender Maßnahmen
  • Zusammenarbeit mit den Kliniken, den Laboren und den niedergelassenen Ärzten, sowie mit Gemeinschaftseinrichtungen und anderen Institutionen
  • Information der Betroffenen und der Bevölkerung, sowie von Gemeinschaftseinrichtungen.

Belehrungen

Informationen über Infektionskrankheiten

Statistiken über Infektionskrankheiten

Weitere Informationen im Netz

Deutsches Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose

www.infektionsschutz.de

Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e. V.

Ansprechpunkt

Wenn Sie zu diesen Themen Fragen haben oder selbst betroffen sind, wenden Sie sich an das zuständige Gesundheitsamt in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

Das zuständige Gesundheitsamt kann unter folgendem Link abgefragt werden:

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsgrundlage

Kosten

Die Beratung des ÖGD (Öffentlichen Gesundheitsdienstes) ist kostenfrei.

Frist

Die infektionshygienische Beratung ist an keinerlei Fristen gebunden.

Bearbeitungsdauer

Ihr zuständiges Gesundheitsamt berät Sie entweder in Form von Sprechstunden, telefonisch oder per E-Mail. Die Bearbeitungsdauer und Beratungsintensität ist je nach  Thema und Einzelfall unterschiedlich. Besteht aus infektionshygienischer Sicht dringender und rascher Handlungsbedarf erfolgt die Bearbeitung vorrangig.

Hinweise (Besonderheiten)

Der ÖGD (Öffentliche Gesundheitsdienst) wird neben der ambulanten und der stationären medizinschen Versorgung als Dritte Säule des Gesundheitswesens bezeichnet. Der ÖGD befasst sich mit bevölkerungsbezogenen Gesundheitsthemen und hat die Prävention, also die Vorbeugung z.B. von Infektionserkrankungen, im Blick.

Das Gesundheitsamt kümmert sich um Bürger in seinem Zuständigkeitsbereich, die einen erschwerten Zugang zur gesundheitlichen Regelversorgung haben oder unter schwierigen sozialen Bedingungen leben.