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Verbraucherschutz

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Tierhaltung Erstanzeige Entgegennahme Fische


Die Haltung von Wassertieren (Wassertiere wie z.B. Fische und Krebse) müssen Sie bei der zuständigen Veterinärbehörde melden. Dies gilt neben der gewerbsmäßigen landwirtschaftlichen Tierhaltung auch für reine Hobbytierhaltungen.

Dies betrifft die private oder gewerbliche Haltung von Speisefischen. Die Haltung von Zierfischen muss nur dann angezeigt werden, sofern eine direkte Verbindung des Wassers dieser Haltung zu natürlichen Gewässern besteht.

Die Anmeldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Die Tierhaltungen müssen ebenfalls beim Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (HVL) angemeldet werden. Dort wird Ihrer Tierhaltung eine Registriernummer zugeordnet. 

Wenn sich Änderungen an Ihrer Tierhaltung ergeben, oder die Tierhaltung aufgegeben wird, sind Sie verpflichtet dies den vorgenannten Stellen zu melden.

Zusatzinformation

Sie möchten Wassertiere (Wassertiere wie z.B. Fische und Krebse) privat oder gewerblich halten? Dann müssen Sie sich für diese Tätigkeit bei Ihrer zuständigen Veterinärbehörde registrieren.

Zusatzinformation

•    Hessische Tierseuchenkasse: Für die Anmeldung bei der Tierseuchenkasse können Sie den Antrag online stellen.
•    Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V.: Der Antrag kann via Formular eingereicht werden.
•    Für die Registrierung nehmen Sie bitte mit Ihrer Veterinärbehörde Kontakt auf.

Zusatzinformation

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Zusatzinformation

Es fallen keine Kosten an..

Zusatzinformation

Sie müssen keine Fristen beachten.

Zusatzinformation

Zusatzinformation

  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja