Wohnberechtigungsschein
Personen, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, können bei der Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung im Ort, in dem Sie polizeilich gemeldet sind, einen Wohnberechtigungsschein beantragen, der zum Bezug einer Sozialwohnung berechtigt. Die Berechtigung für eine Sozialwohnung hängt vom Gesamteinkommen der Familie ab.