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Archivgut einsehen

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Die öffentlichen hessischen Archive bewahren Originaldokumente aus mehr als 1200 Jahren hessischer, deutscher und europäischer Geschichte, darunter zahlreiche Dokumente der Zeitgeschichte. Sie stehen der Allgemeinheit zu wissenschaftlichen und privaten Forschungen offen.

Zur Vorbereitung einer Anfrage an das Archiv oder eines Besuchs wird empfohlen, sich über die Zuständigkeit und das Sammlungsprofil des jeweiligen Archivs zu informieren. Viele Archive haben ihre Findmittel inzwischen online zugänglich gemacht. Falls die verwendete

Archivsoftware entsprechende Funktionalitäten bietet, können Sie die Archivalien für die Einsichtnahme im Lesesaal des aufbewahrenden Archivs vorbestellen und bereits digitalisierte Bestände online nutzen. Die drei Abteilungen des hessischen Landesarchivs, zahlreiche Kommunal- und Hochschularchive und einige Privatarchive nutzen das Archivinformationssystem Arcinsys, das unter anderem verschiedene Suchoptionen sowie eine Bestell- und eine Merklistenfunktion beinhaltet.

Das Archivgut der öffentlichen Archive muss in der Regel im Lesesaal des aufbewahrenden Archivs eingesehen werden. In den meisten Archiven können Sie die hauseigene oder eine externe Fotowerkstatt mit der Anfertigung von Aufnahmen beauftragen, selbst Fotokopien anfertigen oder selbst digital fotografieren, sofern keine rechtlichen oder konservatorischen Gründe dagegensprechen.

Anfragen an die Archive können Sie per Mail, auf dem Postweg oder per Telefon übermitteln.

Das Hessische Landesarchiv besteht aus vier Abteilungen: dem Hessischen Staatsarchiv Darmstadt, dem Hessischen Staatsarchiv Marburg (mit Grundbucharchiv, Personenstandsarchiv), dem Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden sowie der Abteilung Zentrale Einrichtungen, zu der unter anderem auch das Digitale Archiv Hessen und die Archivberatung Hessen gehören. Eine weitere Außenstelle ist das in Kooperation mit der Jugendburg Ludwigstein betriebene Archiv der deutschen Jugendbewegung.

Das Hessische Landesarchiv bewahrt die Überlieferung der Vorgängerterritorien auf dem Gebiet des heutigen Bundeslands Hessen, darunter die der Landgrafschaft bzw. das Kurfürstentum Hessen, des Fürstentums Waldeck, der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, des Volksstaats Hessen und des Herzogtums Nassau sowie die der in diesen Territorien aufgegangenen weltlichen und geistlichen Herrschaften und Reichstädte.

Zudem ist das Hessische Landesarchiv für die moderne Überlieferung der hessischen Ministerien, Landesbehörden, Gerichte und staatlichen Einrichtungen sowie der Regierungspräsidien Kassel, Gießen und Darmstadt und nachgeordneten Dienststellen zuständig. Eine besondere Überlieferung bilden die Unterlagen zu Entnazifizierungsverfahren und Entschädigungen, die zentral im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden aufbewahrt werden, sowie das Grundbuch- und das Personenstandsarchiv in Neustadt (Marburg).

Zuständige Stelle

Hinweis: Die Leistung „Archivgut einsehen“ muss bei dem aufbewahrenden Archiv angemeldet werden.

Im Hessischen Landesarchiv:

  • Hessisches Landesarchiv – Abt. Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
  • Hessisches Landesarchiv – Abt. Hessisches Staatsarchiv Marburg
  • Hessisches Landesarchiv – Abt. Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Einsichtnahme in Archivgut sind in der Archivsatzung oder Nutzungsordnung des aufbewahrenden Archivs festgelegt.

Im Online-Archivinformationssystem Arcinsys, das vom Hessischen Landesarchiv und zahlreichen weiteren Archiven in Hessen verwendet wird, gibt es keine rechtlichen Voraussetzungen für die Registrierung und das Ausfüllen eines Nutzungsformulars oder Stellen eines Nutzungsantrags.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung der Nutzung und die Einsichtnahme in Archivgut gelten die Vorschriften in der Archivsatzung oder Nutzungsordnung des aufbewahrenden Archivs. Sie regeln, ob und welcher Form Nachweise, Zeugnisse oder andere Unterlagen beigebracht werden müssen.

Für die Registrierung im Online-Archivinformationssystem Arcinsys, das Ausfüllen eines Nutzungsformulars oder Stellen eines Nutzungsantrags und die Einsichtnahme in Archivgut sind keine Nachweise, Zeugnisse oder andere Unterlagen der nutzenden Person erforderlich.

Gegebenenfalls ist im Lesesaal die Vorlage des Personalausweises erforderlich.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühren für die Nutzung des Archivguts (Einsichtnahme im Lesesaal) sind in der kommunalen Gebührensatzung oder in der Nutzungsordnung des aufbewahrenden Archivs festgelegt. Im Hessischen Landesarchiv ist die Einsichtnahme kostenlos.

Rechtsgrundlage

Weitere Regelungen wie Archivsatzungen und Nutzungsordnungen

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