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16.05.2000

Aufnahme der Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen geregelt

Übereinkunft zwischen dem Kreis, dem Staatlichen Schulamt und den Schulen

Eine ganze Reihe von Eltern, die ihre Kinder zum Schuljahreswechsel am Adolf-Reichwein-Gymnasium in Heusenstamm beziehungsweise am Gymnasialzweig der Einhardschule in Seligenstadt angemeldet haben, sollen nunmehr, nach einer Übereinkunft des Schulträgers mit den betroffenen Schulen, dem Staatlichen Schulamt und dem Kreis-elternbeirat, ihre Kinder an andere weiterführende Schulen im Kreis schicken.

Leider können das Adolf-Reichwein-Gymnasium und die Einhardschule diese Kinder nicht aufnehmen, da der Andrang aus den näheren Wohnbereichen dieser Schulen beide Einrichtungen an die Grenzen ihrer Kapazität stoßen lässt. Insofern wurde auf den von den betroffenen Eltern angegebenen Zweitwunsch zurückgegriffen.

Schulträger und Staatliches Schulamt betonen dabei sehr deutlich, dass es sich bei den Zuweisungsempfehlungen an andere Schulen keineswegs um eine Zurückstellung der Kinder handelt, bieten doch die wohnortnahen Schulen einen gleichwertigen ebenso qualifizierten Bildungsgang an.

Entsprechende Mitteilungen mit der jeweiligen Zuweisungsempfehlung gehen den Eltern in den nächsten Tagen zu.