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18.06.2015

Doppelhaushalt des Kreises Offenbach genehmigt

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat vor wenigen Tagen den Doppelhaushalt des Kreises Offenbach ohne Auflagen genehmigt. „Das grundsätzliche Ja zur unserer Haushaltssatzung heißt“, erklären Landrat Oliver Quilling und Kreisbeigeordneter Carsten Müller, „dass die zusätzlichen Aufwendungen im Bereich Asyl, mit denen das Schutzschirmziel um 6,2 Millionen Euro verfehlt wird, vorerst als außerordentliche Belastung anerkannt werden. Hier greift das sogenannte Maßnahmenpaket „Asyl“ vom Innen- und Finanzministerium von 2014. Fakt ist allerdings auch, dass die Aufsichtsbehörde uns dennoch nachdrücklich auffordert, das Schutzschirmziel mit einem vereinbarten maximalen Defizit von 25,2 Millionen Euro tatsächlich zu erreichen.“

Die Aufsichtsbehörde führt im Genehmigungsschreiben aus, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit des Kreises mit Blick auf die Gesamtverbindlichkeiten, die Ende des Jahres 2014 870,6 Millionen Euro erreicht haben, als erheblich gefährdet eingestuft wird. Die hohe Schutzschirmentlastung müsste aus Sicht der Finanzaufsicht eigentlich dazu führen, dass die vereinbarten Konsolidierungsziele trotz der Zusatzbelastung eingehalten werden können. „Wenn der Regierungspräsident hier die Summe der Entschuldungshilfe von insgesamt 207,2 Millionen Euro nennt“, so Carsten Müller weiter, „muss dazu der Wahrheit halber festgestellt werden, dass sich nur die Zinsentlastung von etwa fünf Millionen Euro tatsächlich im Kreishaushalt niederschlägt. Sicher hat diese Maßnahme dazu beigetragen, dass wir 2014 - das lassen die aktuellen Zahlen des vorläufigen Rechnungsergebnisses vermuten - das vereinbarte Schutzschirmziel von 34,2 Millionen Euro in etwa werden einhalten können.“

Für 2015 sieht die Prognose jedoch nicht ganz so positiv aus, denn die Forderung aus Darmstadt bedeutet im Klartext: die Zusatzaufwendungen für den Bereich Asyl in geplanter Höhe von 6,2 Millionen Euro für 2015 respektive 7,7 Millionen Euro 2016 über dem Schutzschirmziel (25,2/19,3 Millionen Euro) müssen im Haushalt kompensiert werden.

„Zusätzliche Haushaltsentlastungen, noch in diesem Jahr, versprechen wir uns vom Bund“, so der Kämmerer weiter, „hier gibt es deutliche Signale 2015 eine halbe Milliarde mehr Euro zur Entlastung der Kommunen im Asylbereich bereitzustellen. 2016 soll die Finanzierung komplett überarbeitet werden. Das müsste sich dann auf der Einnahmeseite unseres Haushalts spürbar niederschlagen und zu einer merklichen Entlastung führen.“ „Auch aus Wiesbaden kommen gute Neuigkeiten“, ergänzt Landrat Oliver Quilling, „der Finanzminister beabsichtigt, die Summe von 4 Milliarden Euro, die bislang für den Finanzausgleich vorgesehen war, um weitere zehn Prozent zu erhöhen, so dass auch hier 2016 Mehreinnahmen zu erwarten sind.“ Darüber hinaus wird die Verwaltung dem Kreisausschuss, wie in den vergangenen Jahren auch, eine Haushaltssperre vorschlagen, um die Ausgaben soweit wie möglich zu reglementieren. „Das funktioniert allerdings nur bei Mittelansätzen“, betont Carsten Müller, „denen keine Zahlungsverpflichtung auf Grund gesetzlicher Vorgaben oder vertraglicher Verpflichtungen entgegensteht.“

Die Empfehlung der Aufsichtsbehörde über eine Erhöhung der Kreisumlage um bis zu 1,5 Punkten nachzudenken, stößt derzeit auf Ablehnung. „Die Kreisumlage muss so beschaffen sein, das ist auch in der Verfassung festgeschrieben, dass die Kommunen in der Lage sind, ihre Aufgaben zu erfüllen“, so Landrat und Kreisbeigeordneter, „uns ist die hoch defizitäre Haushaltslage unserer Städte und Gemeinden im laufenden Haushaltsjahr sehr wohl bewusst.“

Mit der Zuweisung der Flüchtlinge in die Kommunen, entstehen vor Ort Zusatzbelastungen. Eine Umlagenerhöhung würde die kommunalen Haushalte, die teilweise ebenfalls den Schutzschirmbedingungen unterworfen sind, weiter dramatisch verschlechtern. „Darum werden wir“, so Quilling und Müller abschließend, „alle anderen erdenklichen Alternativen ausschöpfen und konsequent Haushaltsdisziplin üben.“