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28.05.2014

Genehmigung des Haushaltes 2014 liegt vor

In der vergangenen Woche hat das Regierungspräsidium Darmstadt den Haushalt und die Haushaltssatzung des Kreises Offenbach für Jahr 2014 genehmigt. Den Erträgen von 485,8 Millionen Euro stehen Aufwendungen von 520,1 Millionen Euro gegenüber, so dass insgesamt ein Fehlbedarf von etwa 34,2 Millionen Euro entsteht. Die Kassenkredite sind in der vorgesehehen Höhe von 600 Millionen Euro bewilligt worden, um das Verwaltungshandeln zu garantieren. Dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von knapp 22,9 Millionen Euro wurde ebenso zugestimmt, wie den Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 450.000 Euro. Damit hat die Aufsichtsbehörde unserer Haushaltssatzung, die an die Konsolidierungsvereinabrung in der Kreistagssitzung vom 2. April angepasst wurde, zugestimmt“, erklärt der Kreisbeigeordnete und Kämmerer Carsten Müller.

Grundsätzlich kommt das Regierungspräsidium Darmstadt nach wie vor zu der Einschätzung, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit des Kreises Offenbach weiterhin als erheblich gefährdet einzustufen ist. Darum wird gefordert, zur Erreichung der Konsolidierungsziele alle zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen. Gleichzeitig wird aber auch begrüßt, dass der Konsolidierungsvertrag 2014 eingehalten werden soll. In der Genehmigungverfügung sind zwar keine konkreten Auflagen festgeschrieben, aber es wird weiterhin eine sparsame Haushaltsführung empfohlen. Dazu zählen der stringente Einsatz von Haushaltssperren und die Beibehaltung des Gesamthebesatzes von Kreis- und Schulumlage auf mindestens 58 Prozent. Aber auch auf freiwillige Aufwendungen beziehungsweise Auszahlungen und Aufgaben sollte grundsätzlich verzichtet werden. Darüber hinaus wird angeregt, dass Beiträge und Gebühren laufend auf ihren Kostendeckungsgrad hin überprüft werden.

Besonders im Fokus der Aufsichtsbehörde steht wegen der erheblichen Verbindlichkeiten die weitere Verschuldung des Kreises Offenbach. So wurde der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite zwar genehmigt. Allerdings behält sich die Aufsichtsbehörde die Einzelkreditgenehmigung vor und will diese nur für investive Verpflichtungen aus dem PPP-Vertrag sowie bei tatsächlich unabweisbarem Bedarf erteilen. Das Regierungspräsidium empfiehlt überdies Vermögensgegenstände, welche nicht zur Aufgabenerfüllung in absehbarer Zeit benötigt werden, auf wirtschaftlich vertretbare Weise zu veräußern.

„Abschließend weist das Regierungspräsidium auf unsere Verpflichtung hin“, so der Kämmerer, „die Haushaltssicherung konsequent fortzusetzen. Allerdings wird eine dauerhafte Sanierung der kommunalen Finanzen nur gelingen, wenn sich am kommunalen Finanzausgleich Entscheidendes ändert. Dies hat auch der Hessische Staatsgerichtshof im vergangenen Jahr mit seiner Entscheidung bestätigt, bestätigt, den Kommunale Finanzausgleich in Hessen teilweise für verfassungswidrig zu erklären.“