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30.04.2013

Haushalt des Kreises Offenbach für das Jahr 2013 genehmigt

Dreieinhalb Monate nach der Vorlage beim Regierungspräsidenten in Darmstadt hat dieser nun die Genehmigung für den Haushalt und die Haushaltssatzung des Kreises Offenbach für Jahr 2013 erteilt. Den Erträgen von 461,5 Millionen Euro stehen Aufwendungen von 527,2 Millionen Euro gegenüber, so dass insgesamt ein Fehlbedarf von etwa 65,7 Millionen Euro entsteht. „Um das Verwaltungshandeln zu garantieren“, erklärt der Kreisbeigeordnete und Kämmerer Carsten Müller, „sind Kassenkredite in Höhe von 631 Millionen Euro bewilligt worden. Die vorgesehenen investiven Kredite dürfen 17 Millionen Euro und damit die bestehenden Verpflichtungen aus den PPP-Verträgen nicht übersteigen. Auch der Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2,362 Millionen Euro für die Regionaltangente West (1,262 Millionen Euro) und die Erweiterung der Wallschule (1,1 Millionen Euro) wurde zugestimmt.“

Obwohl es keine konkreten Auflagen gibt, heißt der Arbeitsauftrag für die Kreisverwaltung im laufenden Jahr 16,8 Millionen Euro einzusparen. Dies deckt sich auch mit der Verpflichtung, die aus dem Rettungsschirm resultiert. Dabei stuft der Regierungspräsident die finanzielle Leistungsfähigkeit des Kreises nach wie vor als erheblich gefährdet ein, auch wenn die Gesamtverbindlichkeiten, die zum Jahresende 2012 den Wert von 892 Millionen Euro erreicht haben, durch den Rettungsschirm um 207,2 Millionen Euro reduziert werden. „Dies bedeutet im Klartext“, so Carsten Müller, „Fünf Millionen Euro weniger Aufwendungen für Zinsbelastungen.“

Um die beim Rettungsschirm geforderten Zielmarken zu erreichen, werden umgehend, das hat der Kreisausschuss in seiner letzten Sitzung beschlossen, umfangreiche Haushaltssperren erlassen. In gut einem Drittel von 198 Deckungskreisen werden Mittel in einer Größenordnung von jeweils 30 Prozent gesperrt. Das heißt konkret, dass beispielsweise der Deckungskreis Instandhaltungen mit derzeit 511.200 Euro auf 357.840 Euro gekürzt wird. Betroffen sind insgesamt 15 Buchungsstellen beispielsweise bei den Fachdiensten Schule und Gebäudewirtschaft. Betrag der Haushaltssperre: 4,9 Millionen Euro. Die Personalaufwendungen des Kreises, der AöR und des Eigenbetriebs Rettungsdienst dürfen das Vorjahresergebnis von 55,6 Millionen Euro nicht überschreiten. Betrag der Haushalts-sperre: 0,5 Millionen Euro. Der Gesamtbetrag, der nicht durch Gesetz oder vertragsverpflichtende zahlungswirksame Aufwendungen für freiwillige Leistungen gebunden ist, wird auf 75 Prozent des Rechnungsergebnisses für das Jahr 2010 angesetzt, bereinigt um Erträge und geförderte Projekte. „Das heißt konkret“, ergänzt Carsten Müller, „dass der Betrag von 1,3 Millionen Euro nochmals um den Betrag der Haushaltssperre von 0,3 Millionen Euro schrumpft.“ Wo tatsächlich in den Fachbereichen gespart wird, legen die einzelnen zuständigen Dezernenten fest.

Bei den Zinsaufwendungen kann bei gleichbleibend niedrigem Zinsniveau ein Betrag von 2 Mio. Euro gesperrt werden. Hier kommt auch die Entlastung durch den Rettungsschirm zum Tragen. Im Budget originäre Kreisleistungen nach dem SGB II wird der Betrag der Haushaltssperre auf 3,8 Millionen Euro veranschlagt. Dies sind sechs Prozent des Gesamtansatzes. Ebenfalls mit sechs Prozent wird eine Sperre auf die Transferaufwendungen des Fachdienstes Jugend, Familie und Soziales gelegt. Der Betrag der Haushaltssperre beziffert sich auf 5,3 Millionen Euro. In der Summe wird mit diesen sechs Positionen die vorgegebene Einsparmarge von 16,8 Millionen Euro erzielt.

„Natürlich ist uns bewusst“, so der Kämmerer, „dass im Zweifelsfall Sperren aufgehoben werden müssen, denn wir bleiben zur Zahlung von gesetzlichen Leistungen – gerade im sozialen Bereich – verpflichtet. Die zusätzliche Sparleistung ist deshalb eine besondere Anstrengung, weil wir schon bei der Planung des Haushalts 2013 erneut jeden Cent umgedreht haben, so dass im Vergleich zum Haushalt 2012 bereits im Vorfeld 13,2 Millionen Euro eingespart wurden. Da stellt sich die Frage wie viel Einsparspielraum tatsächlich noch vorhanden ist. Ich kann in diesem Zusammenhang nur gebetsmühlenartig wiederholen, dass ein Teil der Haushaltsmisere nicht selbst verursacht ist. Seitdem die Grunderwerbssteuer nicht mehr in die Kreiskasse fließt, fehlen jährlich etwa zehn  Millionen Euro. Darüber hinaus hat das Land seit einigen Jahren dem Kommunalen Finanzausgleich hessenweit 350 Millionen Euro entzogen. Auch dies wird mutmaßlich für uns zu Mindereinnahmen in zweistelliger Millionenhöhe führen. Und es bleibt die Tatsache, dass der Kreis, und das gilt auch für die Kommunen, immer wieder auf Kosten sitzen bleiben, die durch die Gesetzgeber Bund und Land verursacht, aber nicht zu 100 Prozent finanziert werden. Wenn sich hier nichts Entscheidendes ändert, wird auch der Rettungsschirm die kommunalen Finanzen nicht wirklich retten.“