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03.05.2011

Haushaltsgenehmigung 2011 mit Auflagen erteilt

Vor wenigen Tagen hat der Regierungspräsident dem Kreis Offenbach die Genehmigung für die Haushaltssatzung 2011 erteilt. „Wie zu erwarten“, so Landrat Oliver Quilling und Kreisbeigeordneter Carsten Müller, „ist die Entscheidung wie im vergangenen Jahr auch mit einer Reihe von Auflagen verbunden. Bereits gestern hat der Kreisausschuss die verlangten Haushaltssperren beschlossen.“
 
Grundsätzlich wird in dem Genehmigungsschreiben festgestellt, dass der Finanzmittelfehlbedarf in Höhe von 102,3 Millionen Euro besorgniserregend hoch ist. Gleiches gilt für die Entwicklung der Kassenkreditermächtigung in den letzten zehn Jahren. Der Bedarf ist von 40 Millionen Euro in 2002 auf 470 Millionen Euro im laufenden Haushalt gestiegen. Besonderes Augenmerk muss außerdem auf die Kredite gerichtet werden, da in den kommenden Jahren mit steigendem Zinsniveau und damit mit entsprechenden Mehraufwendungen zu rechnen ist.
 
Zum jetzigen Zeitpunkt steht zwar für das Jahr 2011 keine Erhöhung der Kreisumlage an, das Schreiben aus Darmstadt formuliert jedoch deutlich, dass 2012 eine Anhebung der Kreisumlage erwartet wird. Möglich wären 0,5 Prozentpunkte, da das Land / Innenministerium die Obergrenze mittlerweile auf insgesamt 58 Prozent angehoben hat und der Kreis derzeit nur 57,5 Prozent veranschlagt hat. „Ob es auf Kreisebene allerdings ein Ja zu dieser Forderung gibt“, so der Landrat und der Kreisbeigeordnete ist fraglich, „da die Koalitionspartner dies eindeutig ablehnen. Die kommunalen Finanzen – und das können wir nur gebetsmühlenartig wiederholen – müssen grundsätzlich neu strukturiert werden, ansonsten ist und bleibt eine Umlageerhöhung nur eine Lastenverschiebung.“
 
Der Auflagenkatalog sieht darüber hinaus vor, dass die Kreditaufnahmen auf 25,6 Millionen Euro begrenzt werden. Das entspricht den finanziellen Verpflichtungen, die aus den PPP-Leistungsentgelten resultieren. Der Ergebnishaushalt muss auf der Aufwandsseite um mindestens 5,1 Millionen Euro verringert werden; das entspricht etwa einem Prozent des Gesamtvolumens. Besonderes Augenmerk wird erneut auf die Personalbewirtschaftung gelegt. In der Gesamtsumme dürfen die Kreisverwaltung, der Eigenbetrieb Rettungsdienst des Kreises Offenbach und die Anstalt Öffentlichen Rechtes Pro Arbeit Kreis Offenbach in der Summe das Vorjahresergebnis nicht überschreiten. Das heißt, die Personalaufwendungen sind auf insgesamt 53 Millionen Euro zu begrenzen. Dieser Betrag muss auch die gesetzlichen oder tariflichen Steigerungen auffangen. Darüber hinaus dürfen keine neuen Stellen geschaffen werden und die Stellenbesetzungssperre wird auf eine Frist von mindestens 15 Monate festgesetzt.
 
Auch die freiwilligen Leistungen stehen auf dem Prüfstand. Hier müssen die geplanten Mittel um 25 Prozent reduziert werden. Vertragliche Verpflichtungen in diesem Bereich dürfen nur dann eingegangen werden, wenn der Bedarf unabweisbar ist. Sind erheblich über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen erforderlich, muss dazu vorher die Zustimmung des Regierungspräsidenten eingeholt werden. Darüber hinaus sollen Gebühren und Beiträge kostendeckend in einem vertretbaren Umfang angepasst werden und noch vorhandene Vermögensgegenstände auf ihre Veräußerbarkeit überprüft werden. Auch neuen Investitionen wird ein Riegel vorgeschoben, so sie denn nicht unabweisbar sind. „Gleichzeitig hat der Regierungspräsident aber auch konzidiert“, so der Kämmerer Carsten Müller weiter, „dass wir die Haushaltsauflagen des vergangenen Jahres umgesetzt haben. Damit wird einmal mehr deutlich, dass der Kreis alles daran setzt, die vorhandenen Mittel effizient zu bewirtschaften.“
 
„Grundsätzlich sind wir froh“, so Landrat und Kreisbeigeordneter abschließend, „dass wir jetzt eine vernünftige Grundlage haben, um den laufenden Haushalt zu bewirtschaften. Per Rundschreiben ist allen Fachdiensten bereits mitgeteilt worden, dass nicht alle Mittel wie geplant verfügbar sind. Wir werden in den Budgetgesprächen für das Jahr 2012 nochmals verstärkt unser Augenmerk darauf richten, dass eventuelle Einsparungspotentiale genutzt werden.
 
Allerdings ist, und da kann und wird sich die Haltung des Kreises Offenbach nicht ändern, ohne grundsätzliche Veränderungen im kommunalen Finanzausgleiches und ohne echte der Verpflichtung von Land und Bund, Musik nur noch dann zu bestellen, wenn sie die auch tatsächlich bereit sind zu bezahlen, kein signifikanter Rückgang der Schuldenlast zu erwarten. Hier hoffen wir auf die gleiche Einsicht, die wir in unserem Haus bereits an den Tag legen.“