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02.05.2017

Haushaltsgenehmigung erteilt

Die Haushaltssatzung des Kreises Offenbach für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 ist vom Regierungspräsidium in Darmstadt genehmigt worden, einzige Auflage: Der Kreis muss sein Haushaltssicherungskonzept nacharbeiten. „Damit können wir unseren finanziellen Verpflichtungen jetzt wieder in vollem Umfang nachkommen“, so der Kämmerer des Kreises Offenbach Kreisbeigeordneter Carsten Müller, „wir sind allerdings auch der Überzeugung, dass unser Haushaltskonsolidierungskonzept in vollem Umfang den Forderungen aus dem Schutzschirmvertrag gerecht wird.“

Nach der aktuellen Novelle der Gemeindehaushaltsverordnung, die zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist, müssen die Kommunen seit Jahresbeginn sicherstellen, dass die Kassenkredite konsequent abgebaut werden. Dies heißt konkret: Der Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit soll ab 2018 mindestens ausreichen, um die Auszahlungen für die ordentliche Tilgung zu erwirtschaften. „Im Rahmen unserer Konsolidierung ist es gelungen“, führt Carsten Müller aus, „und das bemerkt die Genehmigungsbehörde durchaus positiv, das Vertragsziel des Schutzschirmes mehr als zu erfüllen. Es ist davon auszugehen, dass in diesem Jahr die vereinbarten Konsolidierungssummen um 5,1 Millionen Euro und im kommenden Jahr um 4,2 Millionen Euro unterschritten wird. Erst wenn wir die schwarze Null dann 2018 tatsächlich erreicht haben, können wir daran gehen, die bestehenden Altschulden konsequent abzubauen. Der dazu erforderliche Maßnahmenkatalog wird dann auch entwickelt, aber es wird nicht leicht sein diesen Weg zu gehen. Denn etlichen der Empfehlungen, die das Regierungspräsidium gibt, sind wir längst gefolgt.“

Hauswirtschaftliche Sperren werden jedes Jahr geprüft und da wo möglich umgesetzt. Allerdings werden die Spielräume immer kleiner, da bei der Haushaltsplanung schon äußerst knapp kalkuliert wird. Auf freiwillige Leistungen verzichten wir schon seit Jahren.

Die Beiträge und Gebühren werden regelmäßig überprüft und angepasst wo es vertretbar ist. Nettoneuverschuldungen werden – wie gefordert – nicht gemacht. Wenn Investitionen erforderlich sind, werden beim Regierungspräsidium die Notwendigkeiten erläutert und die Einzelgenehmigungen eingeholt. Die Kassenkredite sollen nicht ausgeschöpft werden. Auch hier ist der Kreis bereits aktiv und hat 2016 nur 90 Prozent des Kassenkreditrahmens in Anspruch genommen. Die Jahresabschlüsse werden wir künftig pünktlich vorlegen soweit es in unserer Macht steht. Für den fristgerechten Abschluss 2015 fehlen nach wie vor die Schlussabrechnungen des Landes für die Kosten der unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlinge.

So bleibt nur noch der Vorschlag des Regierungspräsidiums über die Höhe des Umlagensatzes nachzudenken, der derzeit bei 51,34 Prozentpunkten liegt und damit im hessenweiten Vergleich sehr niedrig angesetzt ist. Zum Vergleich: Der Hochtaunuskreis erhebt 55,11 und der Kreis Groß-Gerau 57,44 Prozentpunkte. „Jeder Punkt mehr Kreisumlage kann unseren Haushalt mit etwa sechs Millionen Euro entlasten. Hier sind dann die politischen Entscheidungsträger gefordert“, so Carsten Müller abschließend, „und dazu wird es dann in der ersten Jahreshälfte 2018 auch einen entsprechenden Nachtragshaushalt geben müssen. Meiner Einschätzung nach bleibt aber keine andere Möglichkeit, als an dieser Stellschraube zu drehen.“