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15.04.2005

Kommunalisierung in der Kreisverwaltung Offenbach

Zu Beginn dieses Monats sind rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Hessen zum Kreisausschuss des Kreises Offenbach gewechselt. Die Beschäftigten sind in den Bereichen Ausländerbehörde, Straßenverkehrsamt, Wasserbehörde, Veterinärwesen und Verbraucherschutz sowie im Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung tätig. Sie sind jetzt kommunale Beamtinnen und Beamte oder Angestellte. „Für uns heißt das“, erläutert Landrat Peter Walter, „dass wir die ganze Organisation- und Personalhoheit haben. Da ab sofort die komplette Entscheidung in kommunaler Hand liegt, werden sich Verfahrenswege verkürzen. Auch der Service für die Bürgerinnen und Bürger wird sich in Zukunft verbessern. Ein Beispiel hierfür ist die bereits ausgedehnte Öffnungszeit im Straßenverkehrsamt.“

Möglich wurde die Kommunalisierung durch die Verabschiedung des so genannten Kommunalisierungsgesetzes durch den Hessischen Landtag Mitte März. Der Kreis Offenbach hatte im Vorfeld in einer Arbeitsgruppe des Hessischen Landkreistages erheblich an dieser Verwaltungsreform mitgearbeitet. Die Kommunalisierung läuft kostenneutral für die Landkreise. Dies bedeutet: Das Land Hessen erstattet den Kreisen zunächst für eine Übergangszeit von fünf Jahren die Kosten für die Wahrnehmung der Aufgaben. Grundlage hierfür sind die Daten aus dem Jahr 2004.

„Das Land Hessen hat mit der Verabschiedung dieses Gesetzes eine langjährige Forderung der hessischen Landkreise erfüllt“, freut sich der Landrat. „Die kommunalen Verwaltungen können nun die Aufgaben in eigener Zuständigkeit effizienter und bürgernäher erledigen. Ein Beispiel hierfür ist der Bereich Gefahrenabwehr und Sicherheit. Dort können wir jetzt fachverwandte Aufgaben bündeln. Insgesamt gehen wir davon aus, nun effektiver und wirtschaftlicher arbeiten zu können. Doppelstrukturen, wie beispielsweise das Personalwesen, werden aufgelöst. Die Landesregierung ist im Rahmen „Allgemeinen Verwaltungsstrukturreform des Landes Hessen“ einen mutigen Schritt voran gegangen. Sofern später weitere Aufgaben auf den Kreis verlagert werden, muss das Konnexitätsprinzip gelten, das heißt, das Land muss für die Finanzierung aufkommen.“