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21.01.2014

Kreis Offenbach liegt kein Vergleichsangebot vor

Dem Kreis Offenbach liegt weder ein offizielles Vergleichsangebot vor noch hat er sich zu der Frage eines Vergleiches geäußert. Es ist und bleibt oberstes Ziel des Kreises, die Anwaltskosten in der Angelegenheit Flugplatz Egelsbach in Höhe von 78.000 Euro vollständig zurückzuerhalten. Dabei geht der Kreis nach Einschätzung durch seine Anwälte grundsätzlich davon aus, dass es sehr gute Erfolgsaussichten gibt, im laufenden Verfahren gegen den Anwalt zu obsiegen und den genannten Betrag zu erhalten.

Damit hätte sich dann auch das Verfahren gegen Egelsbach erledigt, das bekanntlich auf Grund des vorliegenden Gutachtens von Herrn Professor Eiding und der Empfehlung des von uns bevollmächtigten Anwalts, Herrn Rechtsanwalt Nickel, mit Blick auf eine mögliche Verfristung ebenfalls anhängig gemacht wurde. Der Kreis hatte sich allerdings dafür ausgesprochen, dieses Verfahren auszusetzen. Diesem Vorschlag ist das Gericht jedoch nicht gefolgt.

Jetzt hat der Kreis Offenbach mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass die Gemeinde Egelsbach offensichtlich einen konkreten Beschluss herbeiführen will, um ihm einen Vergleich anzubieten. Dazu liegt dem Kreis bislang nichts Offizielles vor. Mitte November 2013 hat ein Gespräch von Vertretern der Gemeinde Egelsbach, der GVV und dem vom Kreis beklagten Anwalt stattgefunden, bei dem über einen möglichen Vergleich gesprochen wurde und an dem der Anwalt des Kreises nur mit einem Zuhörmandat teilgenommen hat. Er hat den Kreis unmittelbar im Anschluss an den Termin informiert. Seitdem hat es aber keine weiteren konkreten Einzelheiten gegeben.

Wenn nun aufgrund eines Gremienbeschlusses der Gemeinde Egelsbach, der auf der Tagesordnung der Gemeindevertretung am 13. Februar 2014 steht, dem Kreis ein offizielles Vergleichsangebot gemacht wird, werden die Kreisgremien dann entscheiden, ob ein solcher Vergleich angenommen wird.