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13.03.2012

Kreis Offenbach verhandelt mit dem Land Hessen über Teilnahmebedingungen für den Kommunalen Schutzschirm

Der Kreisausschuss des Kreises Offenbach hat beschlossen, mit dem Land ergebnisoffene Verhandlungen über eine eventuelle Teilnahme des Kreises am Kommunalen Schutzschirm aufzunehmen. „Wir wollen mit dem Land reden, um die genauen Bedingungen für die Teilnahme zu erfahren und um dann zu entscheiden, ob eine Teilnahme für den Kreis sinnvoll ist oder nicht", betonten Landrat Oliver Quilling und der Kreisbeigeordnete und Kämmerer Carsten Müller gemeinsam. Nur wenn eine Beteiligung des Kreises an dem Schutzschirm mehr Vorteile als Nachteile mit sich bringe, werde man eine Teilnahme in Erwägung ziehen, machten Quilling und Müller deutlich.

Die Hessische Landesregierung hatte sich mit den Kommunalen Spitzenverbänden auf ein Konzept zur Umsetzung eines Kommunalen Schutzschirms in Höhe von 3,2 Milliarden Euro verständigt. Die Rahmenvereinbarung sieht vor, dass das Land die hessischen Kommunen mit dem größten Konsolidierungsbedarf von einem Großteil ihrer Schulden entlastet. Für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie die kreisfreien Städte wurde eine Entschuldungsquote von 46 Prozent vereinbart, für die Landkreise eine Entschuldungsquote von 34 Prozent. Gleichzeitig verpflichten sich diese in einem individuell festzulegenden Zeitraum ihren Haushalt auszugleichen.

Das Schutzschirm-Konzept für Hessens Kommunen ist bundesweit einmalig. In keinem anderen Land werden für vergleichbare Programme derartige Entschuldungsvolumina allein aus Landesmitteln zur Verfügung gestellt. Mit dem Entschuldungsfonds unterstützen das Land und die kommunale Familie die Städte, Gemeinden und Landkreise, die Hilfe benötigen.

Ziel des Kommunalen Schutzschirms ist eine generationengerechte Haushalts- und Finanzpolitik. Das Konzept ist kein klassisches Förderprogramm, sondern soll den bedürftigen Kommunen zielgenau helfen. Dafür wurde zunächst ein objektives Kennzahlenset definiert, das von allen Verhandlungspartnern als Kompromisslösung getragen wird. Nach diesen Berechnungen wurden 106 Kommunen als konsolidierungsbedürftig eingestuft – darunter drei kreisfreie Städte, 89 kreisangehörige Städte und Gemeinden und 14 Landkreise.

Über die Teilnahme an der Entschuldungshilfe entscheiden die Kommunen in eigener Verantwortung. Einen entsprechenden Beschluss sollte die Vertretungskörperschaft nach Möglichkeit mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit treffen. Das konkrete Konsolidierungsziel wird gemeinsam mit dem Land in einem individuellen Vertrag vereinbart. Über den Weg dahin, also die Entscheidung darüber, welche Konsolidierungsmaßnahmen Städte, Kreise und Gemeinden ergreifen können, entscheiden sie in eigener Verantwortung.

Die Schuldendiensthilfe des Kommunalen Schutzschirms wird in Höhe von insgesamt 3,2 Milliarden Euro aufgelegt. Bis zu 2,8 Milliarden Euro davon stehen zur langfristigen Tilgung kommunaler Darlehen aus originären Landesmitteln zur Verfügung. Hinzu kommt eine Zinsverbilligung in Höhe von ein Prozent, was einem Umfang von circa 400 Millionen Euro entspricht. Und nicht zuletzt erhalten Kommunen auf Antrag aus dem Landesausgleichsstock eine weitere Zinsverbilligung in Höhe von ein Prozent vom 1. bis 15. Jahr der Tilgung und in Höhe von 0,5 Prozent ab dem 16. Jahr der Tilgung.