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29.04.2004

Kreis macht Vorschlag zur Redelegation der Sozialhilfe

Die Kommunen im Kreis, die seit Jahren Sozialhilfeaufgaben im Rahmen der Delegation übernehmen, sollen für das Jahr 2004 die Verwaltungskostenpauschale nicht mehr erstattet bekommen. „Natürlich kann ich die daraus resultierende Verärgerung der betroffenen Städte und Gemeinden verstehen“, erklärt Landrat Peter Walter, „weil es vor Ort zusätzliche Haushaltsbelastungen bedeutet. Als Kämmerer des Kreises bin ich aber gezwungen freiwillige Leistungen, und dazu gehört diese Pauschale, soweit wie möglich zu reduzieren. Ansonsten droht das RP Darmstadt mit der Auflage, die Kreisumlage zu erhöhen.“

Um für die Beteiligten trotz allem zu einer verträglichen Lösung zu kommen, hat die Kreisverwaltung einen Verfahrensvorschlag entwickelt. Noch im Laufe des Jahres nimmt der Kreis Offenbach offiziell die Delegation von allen Gemeinden zurück. Die daraus resultierenden Aufwendungen gehören eindeutig zu den Pflichtaufgaben des Kreises. Auf dem Weg der Abordnung könnte dann das Fachpersonal in den Kommunen weiterhin die Sozialhilfeaufgaben allerdings in Zuständigkeit des Kreises bearbeiten. Die Personalkosten zahlt der Kreis und die Erstattung der Verwaltungskostenpauschale entfällt damit.

„Dieser Vorschlag hat aus meiner Sicht“, erklärt Landrat Petr Walter „mehrere Vorteile. Die Haushalte der Kommunen werden nicht zusätzlich belastet und eine Kreisumlagenerhöhung kann damit nicht postuliert werden. Da außerdem mit Hartz IV die gesetzliche Grundlage für die Delegation am 1. Januar 2005 sowieso entfällt, würde diese Zwischenlösung auch für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger nicht spürbar werden, die sich im kommenden Jahr vermutlich ohnehin völlig neu orientieren müssten. Ich gehe davon aus, dass auf dieser Basis mit allen betroffenen Kommunen ein Einvernehmen zu erzielen ist. Im Rahmen des Gesamtpaketes wird es auch für die Stadt Langen, die die Redelegation bereits beschlossen hat, eine individuelle Lösung geben.“