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12.02.2003

Kreuz im Sitzungssaal des Kreistages

Das Mitglied des Kreistages, Ursula Chmelik hatte gegen die Aufhängung eines Kreuzes im Kreistagssitzungssaal Klage beim Verwaltungsgericht Darmstadt eingereicht. Zugleich stellte sie einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Entfernung des Kreuzes. Diesem Antrag auf einstweilige Anordnung hat das Verwaltungsgericht Darmstadt entsprochen. Dagegen hatte der Kreistagsvorsitzende Walter Faust Beschwerde eingelegt. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat die Beschwerde des Kreistagsvorsitzenden gegen die einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichtes Darmstadt zurückgewiesen, weil er keine Gründe zu erkennen vermochte, die im Ergebnis zur Aufhebung der Anordnung geführt hätten. Der Verwaltungsgerichtshof hat dabei, nach eigener Aussage, die Erfolgsaussichten des einstweiligen Rechtsschutzantrages nicht "uneingeschränkt und umfassend selbst in der Sache geprüft". 

„Die Darlegungen der Frau Chmelik sind nicht objektiv nachvollziehbar“, bleibt der Kreistagsvorsitzende – entgegen der Auffassung des Gerichts – bei seinem Rechtsstandpunkt. „Auch ist weder der Grad der Betroffenheit im Grundrecht der Glaubensfreiheit, noch die Ernsthaftigkeit der religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung, noch objektive Gründe erkennbar, die die persönliche (objektive) Unzumutbarkeit für die Klägerin manifestieren. Das Gericht halte es überdies für unbeachtlich, wenn die Ablehnung der Anbringung des Kreuzes im Sitzungssaal "entgegen aller Normalität" auf " einer subjektiven Besonderheit" der klagenden Abgeordneten beruhe.“ 

„Darüber hinaus sind die wesentlichen verfassungsrechtlichen Gesichtspunkte weiterhin nicht hinreichend gewürdigt worden“, bedauert Walter Faust. „Deshalb sehe ich keinen Anlass, dem Kreistags-Präsidium einen Beschlussvorschlag zu machen, der von der bisherigen Linie abweiche. Die Entscheidung über die Beschwerde gegen die einstweilige Anordnung ist nicht abschließender inhaltlicher Natur. Dies bedeutet wir werden das Urteil des Verwaltungsgerichtes Darmstadt in der Hauptsache abwarten. Dieses ist in den nächsten Monaten zu erwarten.“ 

„Wir halten diese Fragen nach wie vor für klärungsbedürftig und werden nach derzeitiger Beschlusslage den Rechtsweg ausschöpfen“, so der Kreistagsvorsitzende abschließend. „Wenn nötig werden wir bis zum Bundesverfassungsgericht gehen. Zunächst bleibt es dabei: Das Kreuz muss immer abgehängt werden, wenn Frau Chmelik an einer Sitzung teilnimmt. In der übrigen Zeit hängt das Kreuz an seinem Platz. Ich appelliere jedoch nochmals an die Klägerin, ihren Standpunkt zu überdenken und die Klage zurück zu ziehen.“