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04.05.2004

Landesrechnungshof gibt der Unteren Naturschutzbehörde sehr gute Noten

Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Offenbach nimmt bei der vergleichenden Prüfung des Hessischen Rechnungshofes die Spitzenposition ein. Im vergangenen Jahr wurden mehrere Landkreise im Hinblick auf rechtmäßige, wirtschaftliche und sachgerechte Vorgehensweise bei Eingriffen in Natur und Landschaft von den Fachleuten ins Visier genommen. Die Prüfung umfasste ausgewählte Vorhaben von der Planung über die Genehmigung bis zur Realisierung. Ziel war, die Umsetzung sowie den naturschutzfachlichen Wert von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu ermitteln und zu bewerten.

Der Schlussbericht für den Kreis Offenbach wird in der kommenden Woche dem Umweltausschuss des Kreistages vorgestellt. Die Ergebnisse werden überdies seitens des Hessischen Rechnungshofes im Rahmen eines Gesamtberichtes dem Hessischen Landtag vorgelegt.

Von rund 6.800 im Kreis Offenbach bearbeiteten Vorhaben im Prüfungszeitraum von 1997 bis 2002 forderten die Prüfer 111 Vorgänge an. Unter diesen Fällen war unter anderem ein Verfahren, in dem die ursprünglich für ein Vorhaben im Außenbereich erhobene Ausgleichsabgabe in Höhe von rund 3.000 Euro durch die Untere Naturschutzbehörde an den Bauherren zurückgezahlt wurde, weil dieser mit Anpflanzungen den Eingriff ausgleichen konnte.

„Dieser Fall“, so Umweltdezernentin Claudia Jäger „ist beispielhaft für das Vorgehen der Unteren Naturschutzbehörde. Seit Beginn meiner Amtszeit 1998 ist das so genannte „Konsensprinzip“ Richtschnur für das Handeln der Behörde. Es wird in jedem Einzelfall versucht, weitestgehendes Einvernehmen mit den Betroffenen zu erzielen. Es ist meine Überzeugung, dass den Bürgerinnen und Bürgern im konstruktiven Miteinander die Belange des Naturschutzes näher gebracht werden können, als durch obrigkeitsstaatliche Anordnungen.“

Sowohl bei der Bewertung der Rechtmäßigkeit des behördlichen Handelns, der fachlichen Richtigkeit als auch der Aktenführung nimmt die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Offenbach allein oder mit einer anderen Unteren Naturschutzbehörde jeweils den Spitzenplatz ein. Gleiches gilt für die Realisierung und den Pflegezustand durchgeführter Ausgleichsmaßnahmen, bei denen die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Offenbach jeweils Spitzenreiter ist.

Ohne die jetzt vom Hessischen Landesrechnungshof hervorragend bestätigte ordnungsgemäße Erfüllung gesetzlicher Aufgaben zur vernachlässigen, gelten für die Untere Naturschutzbehörde weitere Arbeitsschwerpunkte, die einen reibungslosen Ablauf gesetzlich vorgesehener Verfahren oft erst möglich machen. Durch die konzeptionelle Beratung von Bauträgern, Kommunen und anderer Vorhabensträger bei der Ausgleichsplanung im Vorfeld großer Bau- und Entwicklungsmaßnahmen, die Zusammenarbeit mit den im Kreisgebiet tätigen Naturschutzverbänden und die Förderung von Naturschutzmaßnahmen Dritter wird die Untere Naturschutzbehörde dem Anspruch gerecht, nicht nur verwaltende Ordnungsbehörde zu sein.

„Die Beratung von Bürgern und Fachleuten in Fragen des Naturschutzes sowie die Durchführung von Projekten, wie zum Beispiel der Wiederherstellung und Pflege des Streuobstgebietes Gailenberg im Einvernehmen mit den betroffenen Grundeigentümern und unter Einbeziehung von Naturschutzprogrammen des Landes Hessen, hat bei uns einen hohen Stellenwert“, so die Umweltdezernentin. „Dazu trägt auch die im Kreis Offenbach bereits abrufbare Datengrundlage in unserem grafischen Informationssystem bei, welches wir – beispielgebend in Hessen und darüber hinaus – inzwischen zum Bürger-GIS ausgebaut haben.“

„Das heißt, jeder Bürger, aber auch Planungsbüros, Kommunen und andere können kostenlos via Internet digitale Karten mit den verschiedensten Themenbereichen auf den heimischen PC holen und damit Einblick in die für den Kreis Offenbach relevanten Umweltinformationen nehmen“, erläutert Claudia Jäger weiter. „Andere Landkreise und der hessische Landkreistag haben sich in unserem Hause bereits über diese Einrichtung informiert und profitieren so von unserer Vorreiterrolle bei der Bereitstellung digitaler Karten.“

„Die engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde“, freut sich die Kreisbeigeordnete abschließend über die Ergebnisse der unabhängigen Prüfung, „stellen seit Jahren einen hohen Standard in der Bearbeitung sicher. Sie garantieren damit für die Bürgerinnen und Bürger kompetent, ordnungsgemäß und schnellstmöglich die Erledigung ihrer Anliegen. Der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Offenbach wurde durch die Prüfung eindrucksvoll bestätigt, dass sie im Wortsinne gestaltende Fachbehörde ist.“