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31.10.2006

Landrat Peter Walter entkräftet Vorwürfe der Oppositionsparteien: Das Verfahren ist ordnungsgemäß gelaufen

Im Rahmen der Diskussion um den Erweiterungsbau des Gefahrenabwehr- und Gesundheitszentrums wird öffentlich Kritik geäußert, die den Verfahrensablauf in Frage stellt. Dabei geht es um:

    1. die Rechtmäßigkeit des Verfahrens,
    2. die Information der politischen Gremien und
    3. die Wirtschaftlichkeit des Projektes.

Vor diesem Hintergrund wird ein Akteneinsichtsausschuss beantragt, der die Fakten klären soll.

Ad 1: Rechtmäßigkeit

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung und der damit verbundenen Aufgabenkritik wurde ermittelt, dass die Zusammenlegung der Fachdienste Katastrophenschutz und Gesundheit in einen Fachdienst Gefahrenabwehr- und Gesundheitszentrum zu Synergieeffekten führt. Die Zusammenlegung erfolgte zum 01. Juni 2005 und ist ein Geschäft der laufenden Verwaltung.

Um die Synergieeffekte zu optimieren und auf wachsende Gefahrenlagen optimal reagieren zu können (zum Beispiel Pandemie), sollte das Leistungsspektrum künftig unter einem Dach angeboten werden. Dies ist auch vor dem Hintergrund zu betrachten, dass die Umsetzung von Hartz IV im Gebäude der Kreisverwaltung zu Raumproblemen im Bereich Gesundheit führt.

Bereits im Haushalt 2006 wurden mit Blick auf den zusätzlichen Raumbedarf an der Katastrophenschutzzentrale für Mietausgaben 120.000 Euro bereitgestellt. Zu diesem Zeitpunkt ging der Kreis davon aus, die notwendigen Räume im Rahmen eines PPP--Mietmodells anzumieten. Mit dem neuen ÖPP-Beschleunigungsgesetz gibt es eine verbesserte und schnellere Möglichkeit der Angebotseinholung.

Mit dem neuen ÖPP-Beschleunigungsgesetz vom 01. September 2005 besteht die Möglichkeit des wettbewerblichen Dialogs, abweichend vom traditionellen Vergabeverfahren. Nach § 6a Absatz 1 der geänderten Vergabeordnung gilt, dass die staatlichen Auftraggeber für die Vergabe eines Bauauftrages einen wettbewerblichen Dialog durchführen können.

Der wettbewerbliche Dialog ist Geschäft der laufenden Verwaltung. Die Ermittlung von Kosten dient besonders der Vorbereitung der den Gremien vorbehaltenen Vergaben (§ 44 HKO). Dieses geänderte Verfahren hat den Vorteil, dass die Planungskosten bei den Auftragnehmern liegen und eröffnet die Möglichkeit einer Markterkundung, ohne zu einer Ausschreibung verpflichtet zu sein.

Hierzu sagt § 6a Absatz 5 des ÖPP-Beschleunigungsgesetzes: „Die staatlichen Auftraggeber haben den Dialog für abgeschlossen zu erklären, wenn

    1. eine Lösung gefunden worden ist, die ihre Bedürfnisse erfüllt, oder
    2. erkennbar ist, dass keine Lösung gefunden werden kann.“

Der wettbewerbliche Dialog wurde am 16. November 2005 über eine europaweite Bekanntmachung begonnen. Weder bei den Beratungen im Haushaltsbereich noch bei den Vorbereitungen und der Durchführung der Ausschreibung lag in irgendeiner Weise eine Festlegung vor auf die Frage des „Wie“ der späteren Realisierung, also Bau und Unterhaltung in Eigenregie oder „Miet-Pacht-Modell“. Die Ausschreibungstexte ab November 2005 enthielten in soweit keine für den Kreis bestehende Bindung. Dabei war ursprünglich vorgesehen gewesen, dass das Projekt als „Miet-Pacht-Objekt“ durchgeführt wird. Eine abschließende Entscheidung war damit aber nicht verbunden, schon gar keine abschließende Bindung. Am 19. Dezember 2005 startete die erste Phase nach den vorangegangenen Bietergesprächen. Vorausgegangen war am 07. Dezember 2005 der Beschluss des Kreistags, in den Haushalt 2006 120.000 Euro Mietkosten für zusätzliche Räume einzustellen.

Im Ausschreibungsdialog entwickelte sich dann in der Phase nach Durchführung der wettbewerblichen Bietergespräche die Vermutung, dass eine Eigenfinanzierung des Kreises günstiger sein könnte als die bisher angestrebte „Miet-Pacht-Lösung“. Aufgrund dieses Sachverhaltes, der Ende April 2006 im Rahmen von Bietergesprächen auftauchte, wurde de Kreisausschuss am 08. Mai 2006 darüber informiert, dass nunmehr die wirtschaftlichste Lösung weiter verfolgt werden sollte, die Errichtung des Vorhabens in eigener Regie. Damit war der wettbewerbliche Dialog abgeschlossen. Die Angebotsfristen wurden daraufhin verlängert und der Kreisausschuss hat bereits Mitte Juni 2006 dem Kreistag den entsprechenden Grundsatzbeschluss über den Neubau für den Bereich Gesundheit zur Entscheidung vorgelegt.

Das heißt: Ordnungsgemäßer und rechtmäßiger Ablauf des Verfahrens!

Ad 2: Einbindung von Kreisausschuss, Kreistag, Eigenbetrieb Rettungsdienst

22. März 2005 Kreistag
Beschluss des Haushaltskonsolidierungsprogramms 2005-2008 (Zusammenlegung der beiden Fachdienste Katastrophenschutz und Gesundheit, Entlastungseffekt 47.000 Euro)

10. Oktober 2005 Kreisausschuss
Beschluss über das Haushaltskonsolidierungsprogramm 2006 – 2009 (erneute Darstellung des Konsolidierungspotentials aus der Zusammenlegung der Fachdienste Katastrophenschutz und Gesundheit)

12.Oktober 2005 Kreistag
Beratung und Beschlussfassung über den Nachtragshaushaltsplan 2005, der bereits in der Erläuterung zu der passenden Haushaltsstelle ausführt, dass auf dem Gelände der Katastrophenschutzzentrale die räumlichen Voraussetzungen für das Zusammenlegen zu berücksichtigen sind.

07. Dezember 2005 Kreistag
Mitteilung des Kreisausschusses über die geleisteten Konsoldierungsmaßnahmen 2005 (Zusammenlegung der Fachdienste)
Beschluss über den Haushaltsplan 2006 mit 120.000 Euro Mietkosten für zusätzliche Räume des neuen Gefahrenabwehr- und Gesundheitszentrums

09. Januar 2006 Betriebskommission des Eigenbetrieb Rettungsdienst
Beschluss über den Wirtschaftsplan 2006 mit Einstellung von 20.000 Euro für Miet- und Nebenkosten, die aus der geplanten Erweiterung resultieren.

13. Januar 2006 Kreisausschuss
Beschluss des Wirtschaftsplans 2006 vom Eigenbetrieb Rettungsdienst

08.Februar 2006 Kreistag
Beschluss des Wirtschaftsplans 2006 vom Eigenbetrieb Rettungsdienst

13. März 2006 Kreisausschuss
Landrat Peter Walter verteilt schriftlichen Bericht zum Sachstand der geplanten baulichen Erweiterung der Katastrophenschutzzentrale.

08. Mai 2006 Kreisausschuss
Der Ausschuss nimmt einen erneuten Bericht über den Erweiterungsbau zur Kenntnis und empfiehlt, die Durchführung der wirtschaftlichsten Lösung weiter zu verfolgen sowie dem Kreistag vorzulegen, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

19. Juni 2006 Kreisausschuss
Beschlussempfehlung für den Bau in Eigenregie

03. Juli 2006 Ausschuss Soziales, Integration, Gesundheit und Arbeitsmarktreform
Erläuterung des Sachstandes: Darstellung des Verfahrensablaufs und Empfehlung, den Bau in Eigenregie durchzuführen; Ankündigung eines weiteren Sachstandsberichts für den Haupt- und Finanzausschuss

07. Juli 2006 Haupt- und Finanzausschuss
Erläuterung des Sachstandes und der Vorlage; auf Antrag der FDP ohne Abstimmung und Vorlage

12. Juli 2006 Kreistag
Beschluss für den Erweiterungsbau gegen die Stimmen der Oppositionsparteien

17. Juli 2006 Kreisausschuss
Einstimmige Vergabe des Auftrages

Ergänzende Hinweise:

Die KA-Protokolle werden allen Fraktionsvorsitzenden zur Information übersandt (§ 29 Absatz 2 Satz 4 HKO).

Ein von der FWG entsandter Vertreter war bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Kreistags am 9. Mai 2006 im Kreisausschuss vertreten. Ein Vertreter von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen ist nach wir vor im Kreisausschuss.

Das heißt: Umfassende Information und Beteiligung der Gremien nach HKO!

Ad 3: Finanzierung

Die Beschlussvorlage wird am 12.Juli 2006 dem Regierungspräsidium in Darmstadt mit der Bitte um Genehmigung vorgelegt.

Das Investitionsvolumen beträgt 2,3 Millionen Euro.

Der Mittelbedarf wird wie folgt gedeckt:

Zwei Millionen Euro werden im Investitionshaushalt 2006 nicht abgerufen, weil sich die Baumaßnahmen für die Hans-Christian-Andersen-Schule verzögern.

0,3 Millionen Euro werden im Investitionshaushalt 2006 nicht gebraucht, weil auch die Baumaßnahmen an der Waldschule Obertshausen hinter der Zeitplanung zurückliegen.

Die Fertigstellung der Baumaßnahmen ist davon nicht betroffen.

Am 19. Juli 2006 erteilt der Regierungspräsident die Zustimmung und weist daraufhin, dass trotz der angespannten Haushaltslage die Genehmigung wegen der aufgezeigten Synergieeffekte möglich war.

Das heißt: Die Finanzierung geht nicht zu Lasten der Schulen!

„Bei detaillierter Betrachtung der Fakten,“ so Landrat Peter Walter abschließend, „muss die Frage erlaubt sein, ob ein Akteneinsichtsausschuss, der selbstverständlich als Informationsinstrument des Kreistages über die Tätigkeiten des Kreisausschusses jederzeit gebildet werden kann, in dieser Frage tatsächlich notwendig ist.“