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20.02.2001

Nachtragshaushalt 2000 durch Regierungspräsidenten genehmigt

Der Darmstädter Regierungspräsident hat den Nachtragshaushalt des Kreises Offenbach für das Jahr 2000 genehmigt. "Vom Regierungspräsidium wird anerkannt", berichtet Landrat Peter Walter, "dass sich die Leistungsfähigkeit des Kreises im Verlauf des letzten Haushaltsjahres gebessert hat, trotzdem weist der Regierungspräsident ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzlage, unter anderem bei Berücksichtigung der Altdefizite, noch nicht als nachhaltig gesichert angesehen werden kann."

Zu berücksichtigen ist allerdings nach Auffassung der oberen Behörde auch, dass die Finanzsituation auf kommunaler Seite nach wie vor mit Risiken und Unwägbarkeiten verbunden seien. So ließen sich derzeit auch die Einnahmeausfälle durch die Steuerreform noch nicht exakt voraus sagen.

"Für den Kreis Offenbach bedeuten die mit der Genehmigung des Nachtrags verknüpften Auflagen, dass die bereits im letzten Jahr durch das Regierungspräsidium vorgeschriebenen Maßnahmen, unter anderem im Bereich der Personalausgaben, nach wie vor Bestand haben", so der Landrat abschließend, "eine Lockerung dieser Auflagen ist derzeit nicht in Sicht. Daher müssen die von uns in den letzten Monaten in die Wege geleiteten Konsolidierungsbemühungen konsequent fortgeführt werden."