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01.04.2004

Neuordnung der Beratungslandschaft im Kreis Offenbach

Beratung künftig aus einer Hand in drei Stützpunkten

Die Beratungslandschaft im Kreis Offenbach wird neu geordnet. Künftig soll es drei Beratungszentren geben, in denen Leistungen unterschiedlicher Träger unter einem Dach angeboten werden. Integriert werden Leistungen von drei Erziehungsberatungs-, zwei Kinderschutzberatungs-, zwei Ehe-, Familien und Lebensberatungsstellen sowie der derzeit bestehende kreisweiten Schuldnerberatung, Suchtberatung und anderen. Vorstellbare Standorte sind im Westkreis Dreieich-Sprendlingen oder Langen, im Mittelkreis Dietzenbach und im Ostkreis Rodgau-Nieder-Roden. „Über dieses Konzept haben wir uns einvernehmlich,“ berichten Landrat Peter Walter und Sozialdezernentin Eva-Maria Tempelhahn, „mit Vertretern der Caritas, der Diakonie, dem Kinderschutzbund und der Arbeitsgruppe Wildhof im Rahmen von bisher drei Trägerkonferenzen verständigt. Wichtigstes Ergebnis der letzten Sitzung am gestrigen Mittwoch ist außerdem die Zusage des Kreises, das finanzielle Engagement nicht zu reduzieren, sondern auf dem Niveau von 2003 für die kommenden fünf Jahre festzuschreiben.“

„Die Trägerkonferenz wurde im Kreis Offenbach,“ erläutern die beiden Dezernenten den Hintergrund, „Ende des vergangenen Jahres ins Leben gerufen. Unmittelbarer Anlass waren die aktuellen Mittelkürzungen durch das Land Hessen. Die Entwicklung unserer eigenen Haushaltssituation hatte allerdings auch hausintern bereits zu Überlegungen geführt, wie das bestehende Beratungsnetzwerk zukunftsfähig restrukturiert werden könnte.“ Gemeinsam mit der Trägerkonferenz wurden die strategischen Ziele definiert. Im Mittelpunkt stand dabei, die Finanzen von Kreis und freien Trägern so zu konsolidieren, dass die unverzichtbaren Leistungen der sozialen Infrastruktur gesichert werden. Außerdem sollen belastbare Strukturen in der sozialen Grundversorgung geschaffen, die erfolgreiche Kooperation zwischen Kreis und Trägern fortgeführt und die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit von Beratungen durch ganzheitlich, integrierte Ansätze verbessert werden. Die organisatorische und fachliche Zusammenführung der Angebote in einer Hand eröffnet außerdem mögliche Einsparpotentiale, weil sich institutionelle Strukturkosten reduzieren, Leistungsmengen flexibler zu gestalten sind und marktfähige Leistungen durch Ratsuchende refinanzieren lassen. „Für den Kreis selbst bietet sich mit der Restrukturierung die Möglichkeit,“ führt der Landrat weiter aus, „das Subsidiaritätsprinzip in vollem Umfang umzusetzen. Das operative Geschäft wird künftig komplett von den Trägern wahrgenommen, die über langjährige Erfahrung und Kompetenz verfügen.“

In diesem Zusammenhang weisen wir auch nachdrücklich darauf hin,“ führen die beiden Verwaltungsspitzen aus, „dass das Beratungsangebot der jetzigen Erziehungsberatungsstellen in vollem Umfang erhalten bleibt. Der Eindruck, der derzeit von unterschiedlichen Gruppen in der Öffentlichkeit erweckt wird, ist falsch. Tatsache ist, dass die Verträge mit den beiden Häusern in Heusenstamm und Dreieich wegen der bevorstehenden Umstrukturierung rechtzeitig gekündigt wurden, um doppelte Kosten zu vermeiden. Für die Heusenstammer Beratungsstelle, die zum 30. Juni 2004 vor Ort schließt, wird es eine Übergangslösung in Dietzenbach geben. Für die Dreieicher Einrichtung, deren Vertrag erst am Ende des Jahres ausläuft, wird ein nahtloser Übergang in eines der neuen Beratungszentren angestrebt. „Die Arbeit kann also fast ungestört weitergehen,“ erklärt der Landrat, „bislang hat Erziehungsberatung an drei Standorten im Kreis stattgefunden und das wird auch in Zukunft so sein. Wohnortnähe und die Niedrigschwelligkeit des Angebotes werden damit nicht angetastet.“

„Mit diesem Konzept haben wir eine zukunftsorientierte und finanziell dauerhaft tragfähige Lösung entwickelt,“ so Peter Walter und Eva-Maria Tempelhahn, „um notwendige und bewährte Beratungsleistungen zu erhalten und zu sichern. Gerade mit Blick auf die Umsetzung der Arbeitsmarktreform, kurz Hartz IV genannt, wie immer sie tatsächlich umgesetzt wird, sind wir auf kommunaler Ebene gefordert. Wir müssen mit einer steigenden Anzahl von Beratungssuchenden und einer Intensivierung der Beratungsleistung rechnen, denn ab 2005 sollen arbeitsfähige Menschen, die ohne Job sind, verstärkt durch Beratung wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Die Klienten werden nicht nur allein aus eigener Initiative heraus – wie bislang - Beratung für sich in Anspruch nehmen, sondern sie sind dazu verpflichtet.“

Durch die Einrichtung der drei Beratungszentren kann im Bereich Erziehungsberatung die Kürzung der Landesmittel in Höhe von allein 60.000 Euro erst einmal kompensiert werden. Sie erlaubt es außerdem die kreiseigenen Kosten in diesem Sektor auf jährlich 900.000 Euro in den kommenden fünf Jahren festzuschreiben und so Finanzierungs- und Planungssicherheit zu garantieren. In den kommenden Trägerkonferenzen werden auf dieser Basis weitere Einzelheiten ausgearbeitet. Anhand einer detaillierten Bestandaufnahme werden die Angebote in den Zentren definiert und die Beratungsfachkräfte bedarfsgerecht zugeordnet und geeignete Räumlichkeiten gesucht. Darüber hinaus werden alle Beteiligten eine verbindliche Grundsatzvereinbarung über die künftige Zusammenarbeit treffen.

„Wir verfügen im Kreis Offenbach über eine gut funktionierende und bewährte Beratungslandschaft,“ so Peter Walter und Eva-Maria Tempelhahn abschließend, auf die wir auch in Zukunft nicht verzichten wollten. Der Erhalt des Angebotes war aber nur über eine grundsätzliche Neustrukturierung möglich. Darum freuen wir uns, dass es gelungen ist, mit den Trägern der Angebote gemeinsam an einem Strang zu ziehen und eine für alle akzeptable Lösung zu finden. Dazu wird in Zukunft auch gehören Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und -sicherung zu schaffen und Prozessstandards festzuschreiben. Wir haben damit einen Weg beschritten, den wir auch in anderen Bereichen konsequent einleiten und fortsetzen werden, um den Bürgerinnen und Bürgern notwendige Leistungen anbieten zu können.“