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14.10.2013

Neuregelung Tagespflegesatzung schafft Verbesserungen

„Die öffentliche Aufregung über den Entwurf zur Neuregelung des Satzung über die Betreuung von Tagespflegekindern kann ich nicht nachvollziehen“, nimmt Kreisbeigeordneter Carsten Müller Stellung zur aktuellen Berichterstattung. Im Bundesdurchschnitt liegt der Stundensatz je Kind bei 3,55 Euro, in Hessen sogar nur bei 3,10 Euro. Eine Neufassung dieser Satzung ist zwingend notwendig, aufgrund des Rechtsanspruchs auf einen Tagespflegeplatz für alle Kinder vom ersten bis dritten Lebensjahr zum 1. August 2013.

Die bisherige Regelung im Kreis Offenbach sieht vor, dass Tagespflegepersonen 3,50 Euro je Stunde und Kind inklusive Sachkosten erhalten. Gemäß dem Entwurf der Neuregelung sollen künftig 3,65 Euro je Stunde und Kind gezahlt werden, darin sind 0,10 Euro Sachkosten enthalten. Insgesamt kommen die Tagespflegepersonen auf 4,95 Euro je Stunde und Kind, weil der Kreis Offenbach, anders als einige andere Jugendhilfeträger, außerdem die Mittel aus dem Bambini-Programm vollständig weitergibt. Zusätzlich übernimmt der Kreis weiterhin komplett die gesetzliche Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft sowie die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung und die Beiträge zur Rentenversicherung jeweils zur Hälfte. Tagespflegepersonen können darüber hinaus für die Erstausstattung mit Spielzeug und weitere notwendige Anschaffungen Gelder abrufen.

Geht man von 4,95 Euro pro Kind und Stunde aus, liegt der Stundensatz bei drei zu betreuenden Kindern bei 14,85 Euro, bei der maximalen Anzahl von fünf Kindern bei 24,75 Euro. Im Vergleich dazu erhält eine Erzieherin nach fünfjähriger abgeschlossener Ausbildung etwa 14 Euro je Stunde. Tagespflegepersonen hingegen werden in einem 160-stündigen Kurs in vier bis sechs Wochen qualifiziert. „Wir müssen bei der Forderung nach mehr Geld für Tagespflegepersonen auch die Relation zum Gehalt der ausgebildeten Erzieherinnen im Blick behalten“, erklärt Kreisbeigeordneter Carsten Müller. „Sonst laufen wir Gefahr, dass die Träger von Einrichtungen Plätze streichen müssen, weil ihnen Fachpersonal fehlt.“

„Auch im Vergleich mit anderen Jugendhilfeträgern sind wir gut aufgestellt“, so Carsten Müller weiter. „Betrachten wir die Durchschnittszahlen der Bundesländer – die Berechnungsmethoden unterscheiden sich allerdings – belegen wir Kreis Offenbach mit 3,65 Euro den vierten Platz, Baden Württemberg mit 4,25 Euro den ersten Platz Mecklenburg-Vorpommern mit 2,11 Euro den letzten Platz. Nicht eingerechnet sind weitere Leistungen, wie die Übernahme der Sozialversicherungskosten und die Weitergabe der Bambini-Mittel. Auch bei der Einrichtung der Tagespflegeplätze erhalten die Personen eine finanzielle Unterstützung. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Fehlzeitenregelung: Hier zahlen wir bei Bedarf 30 Tage pro Jahr, der Bundesschnitt liegt bei 20 Fehltagen, wobei einige Träger auch nur die tatsächlich geleisteten Betreuungsstunden vergüten.

Außerdem gibt es Kritik daran, dass bei der Erteilung der Pflegeerlaubnis eigene Kinder bis zu acht Jahren auf die maximal fünf Betreuungsplätze angerechnet werden. „Wir haben uns nach umfangreichen Überlegungen für diese Altersgrenze entschieden“, so Carsten Müller weiter, „weil Kinder gerade in den ersten Jahren viel Aufmerksamkeit brauchen, in diesem Alter aber dann bereits in der Grundschule Erfahrungen sammeln konnten.“

„Mit der neuen Satzung schaffen wir nicht nur Klarheit“, resümiert Kreisbeigeordneter Carsten Müller. „Wir schaffen damit außerdem auch ein Stück Gerechtigkeit, weil die Kostenbeiträge nun für alle Eltern, egal ob sie sich für Krippe oder Tagespflegepersonen entscheiden, gleich ist.“