Sprungziele
Seiteninhalt
10.03.2004

Sozialhilfedelegation des Kreises Offenbach

Derzeit kochen die Wogen rund um die Delegation der Sozialhilfe im Kreis Offenbach hoch. Ausgelöst von der schlechten Haushaltslage des Kreises hat Landrat Peter Walter vorgeschlagen, die freiwillige Leistung „Verwaltungskostenzuschuss“ gegenüber den sechs Delegationskommunen – Dreieich, Langen, Mühlheim, Neu-Isenburg, Rodgau und Rödermark – zu streichen. Der Kreis Offenbach hatte 1996 beschlossen, an die Kommunen, die für den Kreis die Sozialhilfe bearbeiten, einen Verwaltungskostenzuschuss zu zahlen. Ursache war die Rückgabe der Delegationsaufgaben von der Stadt Dietzenbach an den Kreis. Um Überlegungen der anderen Städte, diesem Beispiel zu folgen, entgegenzuwirken, führte die rot-grüne Koalition im Kreis unter Landrat Josef Lach damals diese freiwillige Leistung ein. Seit Beginn des Jahres 2003 hat der Kreis Offenbach die Fallbearbeitung der Grundsicherung übernommen. Durch diese neue Sozialleistung wurden die Fallzahlen der Delegationskommunen reduziert und eine Erhöhung des Verwaltungskostenzuschusses um rund 450.000 Euro vermieden.

„Auch durch die Zahlung der freiwilligen Leistung in den zurückliegenden Jahren haben wir gegenüber den Kommunen keine vertragliche Verpflichtung, diesen Verwaltungskostenzuschuss auch in Zukunft zu zahlen“, betont Landrat Peter Walter. „Nach wie vor sehen weder die Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes noch das Hessische Ausführungsgesetz eine solche Kostenübernahme vor. In Zeiten knapper Kassen müssen wir freiwillige Zahlungen hinterfragen und gegebenenfalls auf sie verzichten. Die Kommunalaufsicht, in unserem Fall das Regierungspräsidium, stellt uns ganz klar vor die Alternative, entweder die Ausgaben des Kreises zu kürzen oder die Kreisumlage zu erhöhen. Bei den Pflichtaufgaben sind uns die Hände gebunden, also können wir nur bei den freiwilligen Leistungen sparen. Das hessische Innenministerium geht sogar noch einen Schritt weiter und empfiehlt Landkreisen und kreisfreien Städten sogar notfalls den Abbau kommunaler Leistungen im größeren Umfang.“

„Unsere Kassenlage hat sich durch den Beschluss der Steuerreform nicht gerade verbessert“, bilanziert Peter Walter die Auswirkungen des Ergebnisses im Vermittlungsausschuss auf Bundesebene am 18. Dezember des vergangenen Jahres. „Um diese Entwicklungen in unserem Haushalt aufzunehmen, haben wir den Entwurf auch erst im Februar dieses Jahres eingebracht. Ende des letzten Jahres wurden beispielsweise erst die Einschnitte beim Kommunalen Finanzausgleich - nach ersten Schätzungen rund vier Millionen Euro - bekannt. Doch noch immer sind nicht alle Daten und Zahlen dieses Kompromisses auf dem Tisch, beispielsweise sind noch keine Details über die Nacherhebung der Krankenhausumlage bekannt. Ebenso diffus ist derzeit die Information der Kommunen durch die Bundesregierung zum Thema Hartz IV. Der ursprüngliche Entwurf wurde unzählige Male geändert. Rechenbeispiele – insbesondere vor dem Hintergrund des Optionsmodells – werden angestellt, geändert und wieder verworfen. Wie genau die Abwicklung der sozialen Leistungen ab dem nächsten Jahr aussehen soll, weiß bislang niemand gesichert.“

„Wir wollen unseren Haushalt nicht auf Kosten unserer Kommunen sanieren“, so der Landrat abschließend, „jedoch müssen auch wir einen Haushalt vorlegen, der der rechtlichen Prüfung stand hält. Dies können wir nur, indem wir freiwillige Leistungen zurückfahren und uns auf die Pflichtaufgaben konzentrieren. Wenn es einen Adressaten für die öffentliche Kritik gibt, sitzt dieser in Berlin.“