Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung - Umsetzung des §8a SGB VIII
Zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung wurde zwischen den Träger von Kindertageseinrichtung und dem Kreis Offenbach die Vereinbarung zur Umsetzung der §§ 8a SGB VIII und 72a SGB VIII abgeschlossen.
21.11.2024
09:00 bis 16:00 Uhr
Raum 2.002 - 2.004
HLL Dreieich - Haus des Lebenslangen Lernens Kreis Offenbach
Frankfurter Straße 160-166
63303 Dreieich
06103 3131-0
06103 3131-1995
info@hll-dreieich.de
http://www.hll-dreieich.de
Dreieich
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Die Umsetzung dieser Verantwortung stellt an die Mitarbeitenden besondere Anforderungen und Aufgaben.
Zunächst informiert die Veranstaltung über die gesetzlichen Vorgaben, die sich aus dem Paragrafen ergeben, sowie die notwendigen Abläufe. Weiter geht es darum, welche Anzeichen und Risikofaktoren auf eine Gefährdung hinweisen.
Ziel ist dabei, sich trotz juristischer und fachlicher Unschärfe des Begriffes „Kindeswohlgefährdung“ verantwortlich positionieren zu können und daraus Handlungssicherheit zu gewinnen.
Die gesetzlich geforderte Einbindung der Eltern zur Gefährdungseinschätzung und -abwendung stellt in der Praxis eine weitere Herausforderung dar. Hier werden Wege aufgezeigt, trotz des heiklen Themas „Kindeswohl“ Eltern zur Kooperation zu gewinnen.
Das Seminar ist insgesamt auf die berufliche Praxis ausgerichtet, sodass Fragen, Beiträge und Fallbeispiele der Teilnehmenden ausdrücklich gewünscht und willkommen sind.
Referent der Fortbildung ist Peter Lenz, Systemischer Familientherapeut, Diplom-Psycholge.
Anmelden können sich Interessierte zu dieser Veranstaltung bis zum 10. Oktober 2024.
Nähere Informationen zur Fortbildungsreihe und dem weiteren Seminarangebot sind unter dem Menüpunkt "Fortbildungsprogramm Kita" abrufbar.