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Förderung nichtstaatlicher Museen in Hessen

Nichtstaatliche Museen können durch eine finanzielle Förderung des Hessischen Museeumsverbandes e. V. unterstützt werden. Hierbei handelt es sich um Landesmittel, die der Hessische Museumsverband e. V. ausreicht. Dabei sind Qualitätskriterien zu erfüllen und die Vorlage einer Museumskonzeption. Antragsberechtigt sind Museumsträger, deren Häuser die Mindestanforderungen an ein Museum erfüllen. Förderfähig sind beispielsweise die wissenschaftliche Inventarisierung, Vermittlungs- und Bildungskonzepte sowie Museumstechnik und Museumsgestaltung. Bei der Förderung wird zwischen kommunalen und privatrechtlichen Museumsträgern unterschieden. Vor Antragstellung ist in jedem Fall Kontakt zur Museumsberatung aufzunehmen damit der Prozess gut begleitet werden kann. Stichtag für den Abruf ist der 15. September, für die Einreichung der 15. Oktober jeden Jahres für das Folgejahr.

Darüber hinaus ist der Hessische Museumsverband fachlicher Ansprechpartner für alle Museen. Die Museumsberaterinnen und Museumsberater unterstützen in allen Bereichen der täglichen Museumsarbeit, beispielsweise bei dem Aufbau, der Dokumentation und Pflege der Sammlungen, beim Erstellen von Bildungskonzeptionen für die Zusammenarbeit mit Schulen, der Einrichtungsgestaltung und der Besucherorientierung.

Weiterführende Hinweise

Das Land Hessen erarbeitet derzeit neue Förderrichtlinien für die privatrechtlichen und kommunalen Museen. Der Museumsverband kann bis zum Inkrafttreten daher nur vorläufige Hinweise zum Förderverfahren 2021 geben.

Antragsformulare können bis zum 15. September jeden Jahres für das folgende Jahr bei der Geschäftsstelle des Verbandes in Kassel angefordert werden.