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Aufruf zur Stärkung des Gemeinwesens

Förderfähig sind Maßnahmen der Gemeinwesenund Stadtteilarbeit, die zur Überwindung sozialer Problemlagen beziehungsweise zur Bearbeitung der besonderen sozialen und integrationspolitischen Herausforderungen in den ausgewählten Quartieren beziehungsweise Stadtteilen einen wesentlichen Beitrag leisten. Gefördert wird der Auf- und Ausbau eines Quartiersbüros mit klar bestimmten Aufgaben/ Maßnahmen (vergleich Nr. 2.1, Förderrichtlinie). Die Tätigkeit eines Quartiersbüros sollte sich an den Hessischen Qualitätsstandards für Gemeinwesenarbeit orientieren.

Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte, sowie Städte mit einer Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung für geflüchtete Menschen. Die Trägerschaft innerhalb der Projekte liegt allerdings häufig auch bei freien Trägern, die den Antrag dann in Kooperation mit den oben genannten Antragsberechtigten stellen und umsetzen. Die Antragstellung ist bis zum 31. Oktober jeweils für das Folgejahr möglich.

Das Land richtet eine Servicestelle zur Unterstützung des Landes, der Kommunen und aller am Programm beteiligten Akteure ein. Die Aufgaben der Servicestelle übernimmt die Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Hessen e. V.