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Förderung von Projekten zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern

Das Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen gelingt am ehesten, wenn sie sich gleichberechtigt begegnen und respektieren. "Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fördert zu diesem Zweck im Auftrag des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) - ergänzend zu den gesetzlichen Integrationsangeboten (Integrationskurse, Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer, Jugendmigrationsdienste) - Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern", so das BAMF auf seiner Homepage. Zu den sieben Handlungsfeldern förderfähiger Integrationsprojekte gehört neben der Stärkung der gleichberechtigten Teilhabe von Zugewanderten sowie der wechselseitigen Akzeptanz von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund unter anderem auch die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements. Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände, Vertriebeneneinrichtungen, Kirchen, anerkannte Träger der politischen Bildung, Migrantenorganisationen, Kommunen und sonstige gemeinnützige Einrichtungen, die in der Arbeit mit Zugewanderten auf überregionaler, regionaler oder lokaler Ebene tätig sind.

Das BAMF veröffentlicht gewöhnlich jährlich eine Ausschreibung zur Förderung von Integrationsprojekten mit wechselnden Förderschwerpunkten. Diese wird im Internet unter www.bamf.de veröffentlicht.