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Förderrichtlinie für die Sonderförderung von Klimaschutz- und Kosteneinsparmaßnahmen in Sportvereinen

Der Landessportbund Hessen e. V. fördert beim Landessportbund gelistete Vereine mittels der Sonderförderung "Klimaschutz- und Kosteneinsparmaßnahmen in Sportvereinen" mit einem Zuschuss unter anderem: energiesparende Heizungsanlagen, wassersparende Sanitäranlagen inklusive Anforderungen der Trinkwasserverordnung, Raumlüftungen der Duschräume, thermische Solaranlagen, Wärmeschutzmaßnahmen, energiesparende Beleuchtungsanlagen, Trinkwassersubstitutionsmaßnahmen für Platzbewässerungsanlagen, Heizöllagerstätten, Brandschutzmaßnahmen und Sicherheitsmaßnahmen.