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Förderung ökologischer Maßnahmen

Der Kreis Offenbach unterstützt die Vereine zur Förderung von Sport und Freizeit, er erkennt die Notwendigkeit der Errichtung und des Ausbaues von Sport- und Freizeitanlagen an und wird sich entsprechend der im Haushaltsplan zur Verfügung gestellten Mitteln an der Förderung beteiligen. Die Bestimmungen der Investitionsförderung gelten grundsätzlich auch für Hobby- sowie für Musikund Gesangvereine.

Förderfähig sind insbesondere ökologische Maßnahmen, wie zum Beispiel der Bau von Zisternen, Maßnahmen des Immissionsschutzes und der Energieeinsparung gemäß Ziffer III. der Richtlinie zur Förderung von Sport und Freizeit des Kreises Offenbach. Auf die Ausführungen der Seiten 7 und 8 wird an dieser Stelle hingewiesen.