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Förderung von Maßnahmen der Integration von Migrantinnen und Migranten im Bereich Musik und Gesang

"Wo die Sprache aufhört, fängt die Musik an" (E.T.A. Hoffmann). Diesem Zitat folgend fördert der Kreis Offenbach gemäß Ziffer III. 8. der Richtlinie zur Förderung von Musik- und Gesangvereinen sowie Musikschulen des Kreises Offenbach Projekte der Integration.

Musik und Gesang verbindet über alle Nationen hinweg. Deshalb sollen die vom Kreis zur Verfügung gestellten Gelder musikalische Integrationsmaßnahmen von Geflüchteten und Migranten unterstützen. Sängerinnen und Sänger können so auf kreative Art und Weise ihre Heimatkultur einbringen, sich aber auch gleichzeitig mit der Kultur ihres neuen Heimatlandes anfreunden.

Sie möchten beispielsweise Migrantinnen und Migranten in den Musikverein einbinden, gezielt und direkt Menschen mit Migrationserfahrung ansprechen, Sitten und Bräuche miteinander teilen, nicht nur im gemeinsamen Singen? Vielmehr auch mit anderen Angeboten des kulturellen Lebens verknüpfen? Beispielsweise die "Singende Kochschule". Sie möchten wissen, wie Sie Sprachbarrieren im Chor überwinden können? Der Vorstand überlegt, wie er Migrantinnen und Migranten für das Vereinsmanagement und als Vorbilder gewinnen kann? Möglicherweise möchte der Verein dafür Musikinstrumente aus anderen Kulturen anschaffen?

Über die Kreisrichtlinie "Förderung von Musik- und Gesangvereinen sowie Musikschulen" können solche Vorhaben unterstützt werden. Die Beihilfe beträgt höchstens 50 Prozent der im Zusammenhang mit der Maßnahme entstehenden Kosten und des nachgewiesenen Defizits.