Sprungziele
Seiteninhalt

Förderung von Musik- und Gesangvereinen

Die Arbeit der zahlreichen Musikvereine beziehungsweise –organisationen besitzt sowohl einen hohen Stellenwert im kulturellen Bereich als auch für die Freizeitgestaltung der Bürgerinnen und Bürger. Wenn der Verein beispielsweise neue Noten braucht, Reparaturen anstehen, eine internationale Veranstaltung innerhalb des Kreisgebietes durchgeführt werden soll, die Anschaffung von neuen Musikinstrumenten geplant ist oder eine Fahrt für ein Probewochenende ansteht kann dies gemäß Ziffer III. 1 - 7 der Richtlinie zur Förderung von Musik- und Gesangvereinen sowie Musikschulen des Kreises Offenbach gefördert werden.

Mit einem Blick auf die Nachwuchsförderung kann darüber hinaus auch je aktives jugendliches Mitglied bis 18 Jahre ein jährlicher Pauschalbetrag bereitgestellt werden.

Der Pauschalbetrag je Verein wird über die Dachverbände ausgezahlt.

Details zum Antrags- und Bewilligungsverfahren können in der Richtlinie nachgelesen werden.

Bitte für Anträge die in der Richtlinie hinterlegten Formulare verwenden.