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Sportstättenförderung durch die EU

Auf europäischer Ebene gibt es kein originäres Förderprogramm, das gezielt auf die Förderung von Sportstätten abzielt. Unter gewissen Rahmenbedingungen können aber die EU-Strukturfonds (Regionalentwicklungsprogramme) genutzt werden. Dafür müssen Projekte aber von der jeweiligen Landesregierung unterstützt werden. In der Regel sind die jeweiligen Landeswirtschaftsministerien für die Umsetzung der Operationellen Programme im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zuständig. Vorhaben im Sportstättenbau müssen somit in das jeweilige Regionalentwicklungskonzept des Landes eingebunden sein: Beispielsweise zur nachhaltigen Stadtentwicklung, zu Energieeinsparung, zur Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum oder zur Erschließung des touristischen Potentials einer Region. Antragsberechtigt sind in vielen Fällen nur die jeweiligen Kommunen, diese sollten sich im Vorfeld mit der Landesregierung in Verbindung setzen. Sportvereine sollten sich vor einer Antragsstellung gründlich über die jeweiligen Schwerpunkte des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung oder des Europäischen Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes informieren und die jeweilige Kommune frühzeitig in die Planung mit einbeziehen. Ab dem Jahr 2021 sind Änderungen in den Strukturfonds zu erwarten, die auch Auswirkungen auf die Förderfähigkeit des Sports haben könnten.

Ansprechpartner

Der Deutsche Olympische Sportbund ist durch Folker Hellmund (Direktor) und Andreas Bold (Referent) in Brüssel vertreten. Das dortige EOC EU-Büro berät Sportvereine gerne rund um eine mögliche EU-Förderung und bei konkreten Projektideen.