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Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums

Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld

Die Richtline des Bundesumweltministeriums bietet eine Förderung unter anderem im Themenbereich Außen- und Straßenbeleuchtung, Innenund Hallenbeleuchtung und Raumlufttechnische Anlagen an. Die Programmlaufzeit ist vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2022 für beim Landessportbund gelistete Vereine. Als Ergänzung zur Sportförderung durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport, können für geplante Maßnahmen zum Klimaschutz ergänzende Fördermöglichkeiten über die Kommunalrichtlinie des Bundes bestehen. Diese Förderung wird im Zusammenhang bei Sanierungen aufgeführt. Hier besteht gegebenenfalls auch kein sogenanntes Doppelförderverbot mit Landesförderungen. Eine Übersicht möglicher Förderschwerpunkte ist über den unten aufgeführten Link einsehbar.

Antrags- und Förderverfahren

Beratungshotline 030-39001-170, skkk@klimaschutz.de

Weiterführende Hinweise

Die Finanzierung des Vorhabens sollte vor der Antragstellung beim Projektträger Jülich gesichert sein. Das heißt: sollten weitere Zuwendungsgeber (wie das Hessische Ministerium des Innern und für Sport oder die jeweilige Kommune) eine Zuwendung gewähren, so sind bei der Antragstellung die Zuwendungsbescheide der weiteren Zuwendungsgeber beim PtJ mit einzureichen.

Für die Antragstellung der Förderschwerpunkte 02.8.; 02.9. und 2.10. ist zuerst das Portal www.krl-online.de zu nutzen, um spezifische Berechnungsformulare zu erstellen. Nach erfolgreicher Bearbeitung wird eine Mail mit dem Link zum dazugehörigen easy-Online-Formular generiert.

Für allgemeine Fragen zum Prozess der Antragstellung beim Projektträger Jülich hilft die Hotline oder per Mail weiter.

Anträge müssen mindestens fünf Monate vor dem geplanten Bewilligungszeitraum beim Projektträger Jülich eingereicht worden sein.