Sprungziele
Seiteninhalt

Soziale Infrastrukturförderung für gemeinnützige Organisationen (körperschaftssteuerbefreit)

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau unterstützt das Engagement von Vereinen und sozialen Organisationen durch das Bereitstellen von zinsgünstigen Förderkrediten und (Tilgungs-)Zuschüssen. Interessant könnte diese Förderung sein für zum Beispiel Sportanlagen, Rollrasen, ein neues Vereinsheim, Flutlicht, Umbauten, Barrierenabbau auf dem Gelände oder für die Nutzung Erneuerbarer Energien.

Förderprodukte
234 / IKU - Barrierearme Stadt:
Förderung zur barrierefreien/-armen
Umgestaltung von Veranstaltungs- und Sportstätten:
www.kfw.de/234

148 / IKU – Investitionskredit:
Förderung der Investitionen in Sportanlagen und kulturelle Einrichtungen:
www.kfw.de/148

219/220 IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren:
Finanzierung des Neubaus, des Erwerbs, der Sanierung und von Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden:
www.kfw.de/219, www.kfw.de/220

270 KfW-Programm Erneuerbare Energien „Standard“:
Finanzierung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung.
So beispielsweise für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher:
www.kfw.de/270

Anträge

Kredite werden nicht direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbaubeantragt, sondern bei einem Finanzierungspartner nach Wahl. Dass kann zum Beispiel ihre Bank sein.