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Vereinsförderungsfond des Landessportbund Hessen e. V.

Mit dieser Richtlinie fördert der Landessportbund Hessen e. V. die Durchführung von Baumaßnahmen und die Anschaffung von langlebigen Sportgeräten unmittelbar für den Übungs- und Wettkampfbetrieb. Voraussetzung ist eine mindestens dreijährige Mitgliedschaft im Landessportbund Hessen. Zu den förderfähigen Baumaßnahmen gehören beispielsweise die Sanierung und Modernisierung, ökologische Maßnahmen, Neubau und Erweiterung sowie Beleuchtungsanlagen auf vereinseigenen beziehungsweise den Mitgliedsvereinen langfristig überlassenen Sportanlagen.