Sprungziele
Seiteninhalt
27.02.2018

Schulentwicklungsplan liegt vor

Der Schulentwicklungsplan 2018 für die allgemeinbildenden Schulen wird dem Kreistag zur Entscheidung vorgelegt. Das etwa 360 Seiten umfassende Werk bildet anhand der aktuellen Zahlen, Daten und Fakten die Situation jeder Grund- und weiterführenden Schule im Kreis Offenbach mit der zu erwartenden Schülerentwicklung über die nächsten Jahre ab. Die Förderschulen werden im zweiten Quartal 2018 den vorliegenden Plan ergänzen.

„Der Schulentwicklungsplan ist ein wichtiges Planungsinstrument, um vor allem auf Raumbedarfe an Schulen zeitgerecht reagieren zu können“, erklärt Landrat Oliver Quilling, „deshalb wird er regelmäßig fortgeschrieben. Die letzten Teilfortschreibungen erfolgten zum 9. Dezember 2015 zur Errichtung der Grundschule Buchenbusch in Neu-Isenburg und mit dem Schwerpunkt Sonderpädagogische Förderung am 12. Februar 2014. Mit Blick auf die zahlreichen Entwicklungen, die in den letzten Jahren im Schulbereich stattgefunden haben – ich erinnere nur an den Wechsel von G9 zu G8 und zurück zu G9 – haben wir mit der Aufstellung eines komplett neuen Schulentwicklungsplans gewartet. Das aktuelle Zahlenwerk kommt jetzt zum genau richtigen Zeitpunkt, denn waren der letzte Schulentwicklungsplan aus 2006 und die Fortschreibungen noch überwiegend von sinkenden Schülerzahlen gekennzeichnet, zeigt sich in den letzten zwei bis drei Jahren eine deutliche Trendwende.“

Grund für diese neue Entwicklung ist zum einen die erfreulicherweise steigende Geburtenrate. Zum anderen ist ein deutlicher Anstieg durch Zuzug zu verzeichnen. So wurden beispielsweise im Jahrgang 2011/12 kreisweit 2.895 Kinder geboren, mittlerweile umfasst der Einschulungsjahrgang für das Schuljahr 2018/19 aber 3.285 Kinder. Das heißt, es gibt heute 390 Erstklässler mehr, als auf Grund der damaligen Geburtenzahl zu erwarten war. Dieser Trend setzt sich für die Folgejahre fort, so dass in den kommenden Jahren mit einer durchschnittlichen kalkulatorischen Mehrquote von etwa vier Prozent zu rechnen ist, das entspricht rechnerisch zwischen 14 und 16 zusätzlichen Klassen in einem Jahrgang.

Zurzeit gibt es keine verlässlichen Prognosen darüber, ob dieser Trend bestehen bleibt oder nicht. So muss der Schulentwicklungsplan gleichzeitig auch als Beobachtungsinstrument verstanden werden, der uns anhand der weiteren Abweichungen von Soll und Ist die Handlungsbedarfe aufzeigt.

Die steigenden Zahlen machen sich erst zeitversetzt in den weiterführenden Schulen bemerkbar, so dass zum jetzigen Zeitpunkt erst einmal der Bedarf für die Grundschulen im Fokus steht. Bezieht man die Ergebnisse auf die drei Teile Ost, Mitte und West ist davon auszugehen, dass in der Grundstufe in den Jahren 2017 bis 2023 im Westkreis der höchste Zuwachs mit 1.402 Kindern besteht, in der Kreismitte der zweithöchste mit 957 und im Ostkreis 944 zusätzliche Kinder beschult werden müssen.

„Um Kapazitäten für diese Schülerinnen und Schüler zu schaffen, sind Neubauten im Grundschulbereich erforderlich“, führt Landrat Oliver Quilling aus. „An einigen Grundschulen können dies auch zusätzliche Räume in Modulbauweise oder Containerlösungen am bestehenden Standort sein. Dies gilt zunächst auch für die weiterführenden Schulen, die infolge der Rückkehr zu G9 und der Neuausbildung des zehnten gymnasialen Jahrganges in der Mittelstufe an ihre Kapazitätsgrenze stoßen. Es geht aber nicht nur darum, mehr Raum zu beschaffen, auch die Steuerung der Schülerströme, die immer wieder zu Diskussionen führt, muss im Auge behalten werden. Unser oberstes Ziel ist die Nutzung von verfügbaren Schulräumen.“ So wird im Schulentwicklungsplan empfohlen, dass in Neu-Isenburg die Brüder-Grimm-Schule wieder zur kooperativen Gesamtschule werden soll. Denn es macht wenig Sinn, dass die Neu-Isenburger Kinder in eine Dreieicher Schule abwandern, und dann wiederum Dreieicher Kinder außerhalb der Kommune nach Alternativen suchen müssen. Darum sollten wir dafür sorgen, dass hier ein entsprechendes Angebot vorhanden ist.“

Natürlich gibt der Schulentwicklungsplan auch Auskünfte über den Stand der Inklusion. Der Kreis verfolgt seit Beginn des Pilotprojektes „Begabungsgerechte Schule“ in Obertshausen und Mühlheim mit besonderem Engagement das Ziel, die Voraussetzungen zur inklusiven Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen an den Regelschulen zu schaffen, um den gesetzlichen Anspruch umzusetzen. Hier war der Kreis bereits Vorreiter, bevor Inklusion im Hessischen Schulgesetz verankert war.

Auch zeigt der Schulentwicklungsplan den Stand zu vorhandenen Betreuungseinrichtungen vor Ort auf. Es ist allerdings nicht primär Sache des Schulträgers hier Perspektiven aufzuzeigen, da die Entwicklung der Schulen zu Ganztagsschulen in einem Landesprogramm eine Entscheidung der Schulkonferenz voraussetzt. Detailliertere Informationen gibt es im Bericht zur Schulkindbetreuung vom November 2017.

„Mit dem Schulentwicklungsplan liegt ein Instrumentarium vor“, so Landrat Oliver Quilling abschließend, „das es uns erlaubt, die Entwicklung in diesem Bereich zukunftsorientiert zu steuern und das so bedarfsgerecht wie möglich.“