Ab dem 01.09.2011 erhalten Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Säuglinge und Kinder erhalten ebenfalls eine eigene Karte. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip. Er speichert
Der eAT umfasst folgende Aufenthaltstitel:
Kurzanleitung
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Ihr eAT (elektronischer Aufenthaltstitel) bzw. eRA (elektronischer Reiseausweis) wird bestellt, sobald die Ausländerbehörde (ABH) alle Voraussetzungen geprüft hat.
Sobald Ihr eAT an die ABH geliefert wurde (ca. 4-6 Wochen nach Bestellung) erhalten Sie einen PIN-Brief von der Bundesdruckerei.
Sofern der eAT / eRA geliefert wurde, können Sie einen Termin zur Abholung vereinbaren (beachten Sie auch die richtige Angabe und Anzahl der Anliegen bei der Terminvereinbarung). Wenn ein eRA bestellt wurde, kann die Aushändigung nur erfolgen, wenn auch der eAT vorliegt.
Eine Abholung ohne Termin ist nicht möglich.
Es wird empfohlen einen Termin per Mail anzufragen unter eatausgabe@kreis-offenbach.de.
Ausführliche Beschreibung
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Sie haben heute die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels beantragt. Zur Abholung müssen Sie noch einige Dinge beachten:
Die Abholung des eAT (und ggf. des Reiseausweises) erfolgt bei der Ausländerbehörde des Kreises Offenbach (ABH) nur nach Terminvereinbarung. Eine Abholung ohne Termin ist nicht möglich.
Hierzu muss Ihr EAT / Reiseausweis schon geliefert sein. Wir behalten uns vor, gebuchte Termine, bei denen der EAT / Reiseausweis noch nicht vorliegt ohne weitere Benachrichtigung zu stornieren. Beachten Sie auch, dass Sie bei der Terminvereinbarung die richtige Anzahl angeben, ansonsten wird die Bearbeitung Ihres Anliegens abgelehnt.
Bei Abholung sind ggf. (wenn vorhanden) folgende Unterlagen mitzubringen:
Nationalpass, alter Aufenthaltstitel, vorübergehende Bescheinigungen (Fiktionsbescheinigung), Quittung, restliche Gebühr, Sozialhilfebescheid, fehlende Unterlagen, Vollmacht, etc.
Online Funktion, Benachrichtigung und Abholung:
Die ABH ist gesetzlich dazu verpflichtet, die eID-Funktion Ihres eAT’s einzuschalten.
Ausnahme: Sie sind bei Aufnahme des eAT’S jünger als 16 Jahre oder Ihre Personalien sind nicht geklärt (Personalien laut eigenen Angaben).
In diesen Fällen erhalten Sie keinen PIN-Brief der Bundesdruckerei. Sie müssen daher eigenständig nachfragen, ob Ihr eAT (bzw. der Reiseausweis) zur Abholung bereit liegt. Die Abholung kann (nach Terminvereinbarung) persönlich oder mit Vollmacht erfolgen - der Abholer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Wenn bei Ihnen die eID-Funktion eingeschaltet wurde (siehe Erklärung weiter oben) erhalten Sie im Regelfall einen Brief von der Bundesdruckerei, dass die Karte zur Abholung bereit liegt. Warten Sie noch 3 Tage nach Erhalt des Briefes, bis Sie uns wegen einer Terminanfrage telefonisch oder per Mail kontaktieren. Wenn Sie den Brief bekommen haben, kann auch hier die Abholung wieder persönlich oder mit Vollmacht erfolgen (in der Vollmacht müssen Sie erwähnen, dass Sie den Brief erhalten haben).
Wenn Sie keinen Brief bekommen haben, kann es sein, dass der Brief nicht zugestellt werden konnte und zu uns geschickt wird, auch in diesem Fall kann die Abholung wieder persönlich oder mit Vollmacht erfolgen (in der Vollmacht müssen Sie erwähnen, dass der Brief bei der ABH liegt und dem Bevollmächtigten ausgehändigt werden darf).
Sollte der Brief weder bei Ihnen noch bei uns sein, muss die Abholung persönlich erfolgen, da der PIN zur Ausweisfunktion vom Ausweisinhaber persönlich neu gesetzt werden muss – auch wenn der Ausweisinhaber die Funktion gar nicht nutzen möchte. Eine Vertretung bei der Abholung ist daher in diesem Fall ausgeschlossen.
Für weitere Auskünfte und zur Terminvereinbarung:
Kreis Offenbach
Der Landrat
Fachdienst Ausländerangelegenheiten
Werner-Hilpert-Str. 1
63128 Dietzenbach
Termine können telefonisch oder per Mail vereinbart werden.
Telefon: 06074 / 8180 - 1336; -1337; 1338
E-Mail: eatausgabe@kreis-offenbach.de
Öffnungszeiten: Abholung nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Montag 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr; 13:00 – 15:30 Uhr
Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr; 13.00 – 17:00 Uhr
Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr; 13:00 – 15:30 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Weitere Informationen:
Vollmacht zur Abholung: Download der Vollmacht oder Ausfüllassistent der Vollmacht
Informationen über den eAT: http://www.bamf.de/eAT
Der eAT beziehungsweise Reiseausweis muss bei der zuständigen Ausländerbehörde (Hauptwohnsitz) abgeholt werden, hierzu muss (bei der Ausländerbehörde des Kreises Offenbach) zwingend ein Termin vereinbart werden. Eine Abholung bei Ihrer Stadtverwaltung oder ein Versand per Post ist nicht möglich.
Der alte eAT / Reiseausweis muss sorgfältig aufbewahrt werden. Bei einer Neuausstellung des Dokuments aufgrund einer Beschädigung durch eigenes Verschulden müssen die Kosten von Ihnen selbst getragen werden. Bei der Ausgabe des neuen Dokumentes wird das alte Dokument durch die Ausländerbehörde eingezogen.
Den elektronischen Aufenthaltstitel können Sie wie den neuen Personalausweis für deutsche Staatsangehörige nutzen. Ausführliche Informationen zur elektronischen Verwendung der Karte erhalten Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Sie müssen den elektronischen Aufenthaltstitel persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie erfasst Ihre Fingerabdrücke vor Ort. Kinder ab 6 Jahren müssen ebenfalls Ihre Fingerabdrücke abgeben.
weitere Unterlagen, je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind.
Erkundigen Sie sich zuvor bei der Ausländerbehörde, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Erteilung: 100,00 ¤
Verlängerung bis zu 3 Monaten: 96,00 Euro
Verlängerung von mehr als 3 Monaten: 93,00 Euro
Niederlassungserlaubnis: 113,00 Euro
Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte: 147,00 Euro
Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit: 124,00 Euro
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: 109 ¤
Termine können telefonisch, per E-Mail oder online vereinbart werden.
Die Ausländerbehörde behält sich vor, bei Mehrfachbuchungen ALLE Termine zu stornieren.
Zu Ihrem Termin nehmen Sie im Wartebereich der Ausländerbehörde Platz und warten bis Ihre Wartenummer aufgerufen wird.