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Zugangsvoraussetzungen für die Erzieherausbildung

Egal für welche Ausbildungsform sich Interessenten und Interessentinnen entscheiden, für jede Ausbildungsform gelten die identische Aufnahmevoraussetzungen. Je nach Schulabschluss gibt es jedoch verschiedene Zugangswege in die Erzieherausbildung in ihrer unterschiedlichen Ausprägung. Zu beachten ist, dass die Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher streng genommen eine berufliche Weiterbildung ist. Deshalb gibt es auch höhere Zugangsvoraussetzungen als die herkömmliche duale Ausbildung beispielsweise in einem Handwerkerberuf.

Die Zugangsvoraussetzungen sind:

    1. mittlerer Abschluss und einschlägige Erstausbildung (zweijährige höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz)
    2. Versetzung in die Einführungsphase einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe, Fachabitur oder Abitur und mindestens dreimonatiges einschlägiges Praktikum oder einer Vollzeitberufstätigkeit
    3. mittlerer Abschluss und einschlägige Vollzeitberufstätigkeit von 36 Monaten
    4. mittlerer Abschluss und Tätigkeit als Tagespflegeperson von 33 Monaten Dauer, nachzuweisen über das örtliche Jugendamt, und eine mindestens dreimonatige einschlägige Vollzeitberufstätigkeit oder einem Vollzeitpraktikum
    5. Feststellungsprüfung

Bei im Ausland erworbenen Schulabschlüssen sind erforderlich:

    1. Anerkennung aller notwendigen Abschlüsse über das Staatliche Schulamt Darmstadt-Dieburg
    2. Zertifikat Sprachniveau C1 des Europäischen Referenzrahmens

Bei Fragen rund um die Anerkennung von Schul- oder Berufsabschlüssen aber auch zu möglichen Bildungswegen sind die verschiedenen Beratungsstellen Anlaufstellen.