In der gesamten Kreisverwaltung gilt die dringende Empfehlung, eine medizinische Maske zu tragen.
Für viele Zulassungsvorgänge können Sie gern auch unsere Online-Dienste nutzen! Sie können direkt den gewünschten Termin reservieren! Montags, dienstags und donnerstags, jeweils von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und mittwochs von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, sind Außerbetriebsetzungen und Adressänderungen innerhalb des Kreises Offenbach auch ohne Termin möglich. Dies ist jedoch nur in Dietzenbach möglich. Möglichkeiten zur Terminvereinbarungen in den Außenstellen der KFZ-Zulassungsbehörde:
Langen | https://www.langen.de/de/onlineterminvergabe.html |
Mühlheim | https://tevis.ekom21.de/mlm/select2?md=3 |
Seligenstadt | https://seligenstadt.flexappoint.de/#/wizard/leistungen/1 |
Das Bundesinfektionsschutzgesetz ermöglicht ab sofort nur noch so genannte Basisschutzmaßnahmen. Die Hessische Landesregierung hat deshalb notwendige Anpassungen der Corona-Regeln beschlossen. Viele der zuvor noch verbliebenen Maßnahmen entfallen nun gänzlich.
Darüber hinausgehende Hotspot-Regelungen, wie vom Bund vorgesehen, sind laut Angaben des Landes Hessen rechtlich derzeit nicht umsetzbar. Als Hotspots werden Gebiete eingestuft, in denen sich zum Beispiel eine gefährlichere Virusvariante als die bisher bekannten ausbreitet oder in denen das Gesundheitssystem zu überlasten droht. Das Land beobachtet die Situation hessenweit und will je nach Lageentwicklung weitere Schritte bekannt geben.
Eine Maskenpflicht gilt weiterhin
Es besteht keine generelle Maskenpflicht mehr in Innenräumen. Auch in Schulen, Hochschulen und anderen Ausbildungseinrichtungen gilt keine gesetzliche Maskenplicht mehr. Betriebliche Arbeitsschutzmaßnahmen können jedoch unabhängig davon auf Grundlage der anzustellenden Gefährdungsbeurteilung eine Maskenpflicht vorsehen.
Zulässig zur Erfüllung der genannten Maskenpflicht sind OP-Masken und Schutzmasken der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbare Ausführungen ohne Ausatemventil.
Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten
Eine Testpflicht gilt weiterhin
Die generelle Pflicht zum Negativnachweis beim Betreten aller Arbeitsstätten besteht nicht mehr.
Alle Bürgerinnen und Bürger haben weiterhin Anspruch auf kostenlose Corona-Tests anlässlich der Bürgertestungen.
Die bisherigen Verpflichtungen zur Isolation beziehungsweise Quarantäne bleiben auf Basis der RKI-Empfehlungen bestehen.
Ist das Ergebnis Ihres
positiv, müssen Sie sich direkt in häusliche Quarantäne begeben. Die Quarantäne-Pflicht beginnt unmittelbar mit dem vorliegen des positiven Testergebnisses. Es ist keine gesonderte Quarantäne-Verfügung des Gesundheitsamts notwendig, denn dies ist inzwischen in der hessischen Coronavirus-Schutzverordnung geregelt. Die Quarantäne beginnt demnach direkt nach Erhalt des Testergebnisses und dauert fünf Tage.
Die Isolation soll eigenverantwortlich fortgesetzt werden, solange Krankheitssymptome für COVID-19 vorliegen, und erst nach 48 Stunden Symptomfreiheit beendet werden.
Wichtig: Nach einem positiven Antigen-Test beziehungsweise entsprechenden Schnelltest zur Eigenanwendung muss die Infektion per PCR-Test bestätigt werden. Um diese Testung vorzunehmen, darf die Quarantäne unterbrochen werden. Ist der PCR-Test negativ, endet die Quarantäne.
Das Gesundheitsamt des Kreises Offenbach erreichen Sie zur Meldung eines positiven PCR-Testergebnisses unter gesundheit@kreis-offenbach.de sowie per Fax an 06074 8180-1920.
Die Isolationspflicht beginnt unmittelbar mit dem Vorliegen des positiven Testergebnisses - sowohl bei einem positiven PCR-Test als auch bei Antigen-Tests und solchen zur Eigenanwendung (Selbsttest). Nach einem positiven Antigen-Test beziehungsweise entsprechenden Schnelltest zur Eigenanwendung muss die Infektion zusätzlich per PCR-Test bestätigt werden. Um diese Testung vorzunehmen, darf die Quarantäne unterbrochen werden. Ist dieser PCR-Test negativ, endet die Quarantäne.
Es ist in allen der vorgenannten Fälle keine gesonderte Verfügung des Gesundheitsamts mehr notwendig. Die Quarantäne-Pflicht ist inzwischen in der hessischen Coronavirus-Schutzverordnung geregelt. Die Quarantäne beginnt demnach direkt mit Erhalt des Testergebnisses und dauert fünf Tage.
Bestehen nach Ablauf der fünf Tage weiterhin Krankheitssymptome einer Covid-19-Infektion, ist die Quarantäne eigenverantwortlich fortzusetzen und erst nach 48 Stunden Symptomfreiheit zu beenden.
Das Gesundheitsamt des Kreises Offenbach erreichen Sie zur Meldung eines positiven PCR-Testergebnisses unter gesundheit@kreis-offenbach.de sowie per Fax an 06074 8180-1920.
Für Haushaltsmitglieder besteht bis zur Vorlage des PCR-Testergebnisses keine Quarantänepflicht.
Wer mit einer per PCR-Test positiv getesteten Person im Haushalt lebt, persönliche Begegnungen mit Angehörigen anderer Haushalte für einen Zeitraum von mindestens fünf Tagen reduzieren, insbesondere, wenn sie über keinen ausreichenden Immunstatus aufgrund Impfung oder Genesung verfügen. Es wird empfohlen, sich täglich zu testen. Gleiches gilt für sonstige enge Kontaktpersonen infizierter Personen.
Darüber hinaus empfiehlt das Gesundheitsamt allen positiv getesteten Personen, ihre engen Kontaktpersonen außerhalb des eigenen Haushaltes umgehend über die Infektion zu informieren. Diese sollten sich regelmäßig einem Test unterziehen.
Mit Verkürzung der regulären Quarantänepflicht auf fünf Tage entfällt die Möglichkeit des Freitestens.
Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen mit Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder zu pflegenden Personen müssen dem Gesundheitsamt ein negatives PCR-Ergebnis oder einen negativen Testnachweis einer anerkannten Teststelle vorlegen, bevor sie ihre Arbeit nach einer Infektion wieder aufnehmen dürfen. Die Testung darf frühestens am fünften Tag nach dem positiven Test durchgeführt werden.
Dieser Internetauftritt verwendet Cookies für persönliche Einstellungen und besondere Funktionen.
Außerdem möchten wir Cookies auch verwenden, um statistische Daten zur Nutzung unseres Angebots zu sammeln. Dafür bitten wir um Ihr Einverständnis.
„Ein Leben ohne Musik ist ein Irrtum“, lautet ein berühmter Satz Friedrich Nietzsches. Ein Leben ohne Musik ist nicht mehr vorstellbar. Und tatsächlich ist es die Musik, die den Menschen zum ganzen Menschen macht. In ihr kommen Gefühl und Geist, Seele und Körper zur Einheit. Die verschiedenen Rhythmen unseres Lebens drücken sich in Musik aus. Unsere so unterschiedlichen Empfindungen und Seelenregungen - Schmerz und Trauer, Hoffnung und Liebe, Angst und Zuversicht - finden ihren wahren Ausdruck oft in der Musik. Diese Empfindungen in Gesang umzumünzen ist ein Ziel der zahlreichen Chöre und Gesangvereine im Kreis Offenbach. Mit ihren Stimmen und ihrem musikalischen Esprit begeistern sie die Menschen zwischen Offenbach, Neu-Isenburg und Seligenstadt ein ums andere Mal. Die lebendige und kreative Chorszene ist darüber hinaus ein ganz besonderer Mosaikstein im kulturellen Leben unserer Region. Mit viel Können, viel Elan und großer Leidenschaft sorgt sie für unvergessliche Stunden und wunderschöne Konzerterlebnisse. Viele der Chöre sind daher nicht nur eine musikalische Institution in ihrer Stadt, sie bereichern auch die überregionale Kulturlandschaft und wirken weit über ihre angestammte musikalische Heimat hinaus.
Im Kreisjugendorchester und in den Musikschulen wird jungen Leuten das Spielen eines Instruments beigebracht. Hier wird nicht nur Freude an der Musik vermittelt, sondern auch die Erfahrung, dass es schön ist, sich für etwas anzustrengen, dass es befriedigend ist, etwas zu können, dass aus der Übung - und zwar allein aus der Übung - der Meister wird.
Musikschule in der Volkshochschule Dietzenbach
Wilhelm-Leuschner-Straße 33
63128 Dietzenbach
06074 373-341
06074 373-9341
E-Mail schreiben
Frankfurter Straße 160-166
63303 Dreieich
06103 3131-1616
06103 3131-1618
E-Mail schreiben
Musikschule bei der Volkshochschule Egelsbach
Rheinstraße 72
63329 Egelsbach
06103 405169
06103 405111
Im Herrngarten 1
63150 Heusenstamm
06104 607-1121
06104 607-1662
Darmstädter Straße 27
Kulturhaus Altes Amtsgericht
63225 Langen
06103 910-470
06103 910-466
E-Mail schreiben
Hauptstraße 3
63165 Mühlheim
06108 76159 (Musikschule)
06108 601-84611
06108 601-607 (Verwaltung)
E-Mail schreiben
Jugendmusikschule Neu-Isenburg e.V.
Alicestraße 107
63263 Neu-Isenburg
06102 31222
06102 770851
E-Mail schreiben
Musikschule im Volksbildungswerk Obertshausen e.V.
Beethovenstraße 2-8
63179 Obertshausen
06104 4052651
06104 958274
Ober-Rodener-Straße 47
63110 Rodgau
E-Mail schreiben
06106 13451
06106 647014
Erlengasse 7
63322 Rödermark
06074 61720
06074 861582
E-Mail schreiben
Musikschule Seligenstadt-Hainburg-Mainhausen e.V.
Freihofplatz 6
63500 Seligenstadt
06182 220365
06182 22409
E-Mail schreiben